Branche · Handwerksbetriebe, die beim Kunden arbeiten
SEO für Handwerker: Zeig Google und deiner Kundschaft, dass es deinen Betrieb wirklich gibt
SEO für Handwerker sorgt dafür, dass Leute, die in deinem Einzugsgebiet gerade einen Tischler, Elektriker oder Dachdecker suchen, dich finden können und deinen Betrieb dabei als echten Betrieb erkennen: mit Ortsnummer, Einzugsgebiet, Eintragung in die Handwerksrolle, Fotos von echten Einsätzen und Bewertungen echter Kundschaft. Diese Arbeit mache ich für dich oder zeige sie dir per Video: als SEO-Audit ab 600 €, zum Stundensatz 50 € oder als Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer keine Kundschaft am Betriebssitz empfängt, blendet laut Google die Adresse im Unternehmensprofil aus und gibt ein Einzugsgebiet an: bis zu 20 Orte, Postleitzahlen oder Regionen, als Richtwert etwa zwei Autostunden weit.
- „Notdienst“, „24h“ oder der Ort gehören nicht in den Profilnamen, und Google will nach Möglichkeit eine örtliche Nummer, die direkt bei dir landet; eine reine Mobilfunk- oder 0800-Nummer nennt die Verbraucherzentrale NRW als erstes Warnzeichen bei Schein-Notdiensten.
- Die Eintragung in die Handwerksrolle ist für zulassungspflichtige Gewerke Pflicht und damit eine prüfbare Vertrauensangabe; die Kammer im Impressum ist laut ZDH für die meisten Gewerke keine Pflicht, die Deutsche Handwerks Zeitung empfiehlt sie aber.
- Um eine Bewertung bitten darfst du, aber nicht mit Druck in der Küche der Kundin und nicht ungefragt in der Rechnungs-Mail; eine Karte mit QR-Code zum Mitnehmen ist der saubere Weg.
- Einen Handwerksbetrieb als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht; für den Ein-Personen-Betrieb ist das Audit oder das SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video der kleinere Einstieg.
Gefälschte Einträge gehören bei Google zum Alltag, und ein echter Betrieb kann zeigen, was ihn unterscheidet
Google hat laut eigener Bilanz für 2025 über 13 Millionen gefälschte Unternehmensprofile aus Maps entfernt; die Zahl gilt für alle Branchen, nicht nur fürs Handwerk. Schon 2023 hat Google einen Akteur verklagt, der mehr als 350 betrügerische Profile veröffentlicht und mit mehr als 14.000 gefälschten Bewertungen aufzuwerten versucht hatte.
Besonders konkret wird das bei Notdiensten. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Schein-Rohrreinigern: Oben in der Suche stehen oft Anzeigen für betrügerische Anbieter, teils unter dem Namen seriöser Betriebe; viele sehr gute Bewertungen können gekauft sein; nur eine Mobilfunk- oder 0800-Nummer ist ein erstes Warnzeichen, dahinter steckt oft ein Vermittler; ein fehlendes Impressum oder eins mit anderem Firmennamen ein weiteres. Ihr Rat: Impressum mit dem angerufenen Betrieb abgleichen, Innungsdatenbanken nutzen.
Dreh das um, dann hast du den Plan für diese Seite: Vieles, worauf Verbraucherschützer achten, kann ein echter Betrieb vorweisen. Eine Ortsnummer, die bei dir klingelt. Ein Impressum mit demselben Namen wie im Profil. Dazu kommen Belege wie die Eintragung in die Handwerksrolle sowie Fotos und Bewertungen von Einsätzen, die es gegeben hat. Du bist laut ZDH einer von über einer Million Handwerksbetrieben in Deutschland, und die Aufträge reichten laut ZDH-Konjunkturbericht im zweiten Quartal 2026 im Schnitt 8,7 Wochen. Volle Bücher sind also nicht überall selbstverständlich, und wer sucht, soll dich finden und dir glauben.
Kein Kundenverkehr am Sitz: Adresse ausblenden, Einzugsgebiet festlegen
Ein Betrieb, der beim Kunden arbeitet, bekommt ein Google-Unternehmensprofil ohne sichtbare Adresse und mit einem Einzugsgebiet. So steht es in Googles Richtlinien für die Darstellung, und das Beispiel, das Google dort selbst nennt, ist ein Klempner, der von zu Hause aus arbeitet: Profil anlegen, Einzugsgebiet festlegen, Geschäftsadresse nicht anzeigen. Für ein Unternehmen ohne festen Standort gilt genau ein Profil; virtuelle Büros, Postfächer oder Briefkästen an fremden Standorten sind nicht zulässig. Hast du eine Werkstatt oder Ausstellung mit Kundenempfang, darf die Adresse sichtbar bleiben, dann muss aber zu den angegebenen Zeiten jemand da sein.
Das Einzugsgebiet ist laut Google-Hilfe kein Radius, sondern eine Liste aus Städten, Postleitzahlen oder Regionen, maximal 20 Gebiete, als Richtwert nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt; Änderungen brauchen bis zu 48 Stunden. Wie Google die Entfernung bei ausgeblendeter Adresse berechnet, ist nicht dokumentiert; laut Hilfe zum lokalen Ranking beruhen lokale Ergebnisse hauptsächlich auf Relevanz, Entfernung und Beliebtheit, und ein besseres Ranking kann auch gegen Bezahlung nicht eingefordert werden.
Ausblenden heißt nicht verstecken: Im Impressum deiner Website steht die Anschrift ohnehin, und genau dort schaut die Verbraucherzentrale nach. Welche Anschrift dort hingehört, wenn du von zu Hause arbeitest, klärst du mit deiner Handwerkskammer oder einem Anwalt.
Bestätigen lässt sich das Profil laut Google-Hilfe je nach Fall per Telefon, E-Mail, Postkarte oder Live-Videoanruf, der nicht für jedes Unternehmen verfügbar ist. Beim Videoanruf zeigt man laut Google unter anderem den Standort und Werkzeuge, mit denen man für Kundschaft arbeitet, oder Material mit dem eigenen Firmenlogo. Welche Methode dir angeboten wird, entscheidet Google automatisch.
Prüf es selbst: Steht in deinem Profil deine Privatadresse mit Hausnummer, obwohl bei dir nie Kundschaft klingelt? Und steht ein Einzugsgebiet drin, oder gar keins?
Name und Nummer: Wo sich Googles Profilregeln und die Warnzeichen der Verbraucherschützer treffen
Der Profilname ist der Name deines Betriebs, wie er auf dem Fahrzeug und auf der Rechnung steht. Googles Richtlinien erlauben keine Zusätze wie Slogans, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Standortangaben oder Leistungsbeschreibungen im Namen. „Elektro Müller“ ist zulässig, „Elektro Müller Notdienst 24h Berlin günstig“ nicht. Bei der Telefonnummer will Google nach Möglichkeit eine örtliche Nummer statt Hotline oder Callcenter, unmittelbar vom Unternehmen verwaltet; Weiterleitungsnummern, die nicht direkt zum Unternehmen führen, und Sonderrufnummern sind nicht zulässig. Leg das neben die Warnzeichen der Verbraucherzentrale, dann siehst du, wo sich beide Listen überschneiden.
| Merkmal | Google-Regel fürs Profil | Hinweis der Verbraucherzentrale | Quelle |
|---|---|---|---|
| Name | Der echte Betriebsname ohne Zusätze wie „Notdienst“, „24h“, Ort oder Preiswort | Namen seriöser Betriebe werden in Anzeigen missbraucht; Firmenname und Impressum sollen zusammenpassen | Google-Richtlinien, Verbraucherzentrale NRW |
| Telefonnummer | Nach Möglichkeit örtliche Nummer, vom Betrieb selbst verwaltet; keine Sonderrufnummern, keine Weiterleitung, die nicht direkt zum Unternehmen führt | Nur Mobilfunk- oder 0800-Nummer ist ein erstes Warnzeichen, dahinter steckt oft ein Vermittler | Google-Richtlinien, Verbraucherzentrale NRW |
| Adresse und Impressum | Ohne Kundenverkehr Adresse ausblenden und Einzugsgebiet angeben; keine virtuellen Büros oder fremden Briefkästen | Betrügerische Seiten haben oft kein Impressum oder eins mit anderem Namen; Impressum mit dem angerufenen Betrieb abgleichen | Google-Richtlinien, Verbraucherzentrale NRW |
| Bewertungen | Bitte per Link oder QR-Code erlaubt; Anreize, Druck vor Ort und das gezielte Bitten um positive Rezensionen verboten | Viele sehr gute Bewertungen können gekauft oder selbst angelegt sein | Google-Richtlinien für Rezensionen, Verbraucherzentrale NRW |
Die Zeiten im Profil sind die Zeiten, zu denen du wirklich ans Telefon gehst. Googles Richtlinie verlangt die regulären Zeiten, zu denen Kundschaft dich erreicht; eine eigene Regel für Bereitschaft oder Notdienst gibt es nicht, und „24 Stunden geöffnet“ trägst du nur ein, wenn es stimmt. Auf der Website steht dieselbe Ortsnummer oben auf jeder Seite als Anruf-Link; laut MDN wählen Mobilgeräte eine als tel: verlinkte Nummer direkt. Bei den Kategorien gilt laut Google: so wenige wie möglich, so spezifisch wie möglich, Prüffrage „Dieses Unternehmen IST …“, nicht „HAT …“.
Prüf es selbst: Ruf die Nummer an, die in deinem Google-Profil steht. Landet der Anruf bei dir oder bei jemandem, den du nicht kennst? Und steht im Profilnamen ein Wort, das nicht auf deinem Fahrzeug steht?
Handwerksrolle, Meisterbetrieb, Kammer: Belege, die man prüfen kann
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreibt, muss nach § 1 Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen sein. Dazu gehören laut Anlage A der Handwerksordnung unter anderem Dachdecker (Nr. 4), Maler und Lackierer (Nr. 10), Klempner (Nr. 23), Installateur und Heizungsbauer (Nr. 24), Elektrotechniker (Nr. 25) und Tischler (Nr. 27); Schreiner und Elektriker heißen im Gesetz Tischler und Elektrotechniker. Daneben gibt es in Anlage B zulassungsfreie Handwerke wie Gebäudereiniger. Welche Voraussetzungen die Eintragung im Einzelfall hat, klärt deine Handwerkskammer; hier zählt, dass sie prüfbar ist.
Genau deshalb gehört der Satz „eingetragen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer …“ als Text auf die Über-uns-Seite und in die Leistungsbeschreibungen, nicht als Urkunde im Bild. „Meisterbetrieb“ schreibst du dazu, wenn es auf deinen Betrieb zutrifft. Ein gefälschter Eintrag kann diese Angabe höchstens abschreiben; wer bei der Kammer nachfragt, kann sie prüfen. Dieselbe Logik gilt für andere Gewerke aus der Handwerksrolle, etwa auf der Seite SEO für Friseure.
Ins Impressum müssen nach § 5 DDG unter anderem Name und Anschrift; eine Kammer samt Berufsbezeichnung nur bei reglementierten Berufen. Der ZDH ordnet das fürs Handwerk so ein, dass Kammer und Berufsbezeichnung nur die Gesundheitshandwerke betreffen, und die Deutsche Handwerks Zeitung schreibt, dass die Angabe der Handwerkskammer für Betriebe aus Anlage A empfohlen wird. Für dich heißt das: Die Kammer im Impressum ist für die meisten Gewerke keine Pflicht, aber eine gute Vertrauensangabe; was dein Impressum sonst braucht, prüft deine Kammer oder ein Anwalt. Für die Suche zählt, dass Name, Anschrift und Telefonnummer im Impressum, im Google-Profil und in Innungs- oder Branchenverzeichnissen identisch sind; die Verbraucherzentrale NRW rät Kundschaft, das Impressum mit dem angerufenen Betrieb abzugleichen.
Prüf es selbst: Steht auf deiner Website irgendwo als Text, bei welcher Handwerkskammer dein Betrieb eingetragen ist, und stimmt der Firmenname im Impressum mit dem Profilnamen überein, abgesehen von Zusätzen wie GmbH, die ins Impressum gehören, im Profilnamen aber meist entfallen?
Eine Seite je echter Leistung, mit Fotos von Einsätzen, die es gegeben hat
Deine Website bekommt für jede Kernleistung eine eigene Seite, nicht für jeden Ort im Einzugsgebiet. Googles Spam-Richtlinien nennen mehrere Seiten für einzelne Regionen oder Städte, die Nutzer auf dieselbe Seite leiten, als Doorway-Missbrauch. „Elektriker Ort 1“ bis „Elektriker Ort 30“ mit ausgetauschtem Ortsnamen fällt schnell darunter. Eine Seite für einen Ort ist etwas anderes, wenn es dort echten, eigenen Inhalt gibt: eine Referenz, einen zweiten Standort.
Eine Leistungsseite für „Treppe nach Maß“, „Badsanierung“ oder „Dach neu eindecken“ enthält den Ablauf von der Besichtigung bis zur Abnahme, das Einsatzgebiet in Worten, drei bis sechs eigene Fotos, einen Hinweis zum Kostenvoranschlag und einen Ansprechpartner mit Namen. Ob der Kostenvoranschlag etwas kostet, sagst du vorher; § 632 BGB geht im Zweifel davon aus, dass er nicht zu vergüten ist. Für Reparatur und Notdienst nennst du Anfahrtspauschale und Stundensatz; die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt genau das als Merkmal seriöser Dienstleister, und laut § 12 Preisangabenverordnung brauchst du gegenüber Verbrauchern ohnehin ein Preisverzeichnis der wesentlichen Leistungen oder deiner Verrechnungssätze, außer bei Leistungen, die üblicherweise nach schriftlichem Angebot laufen. Ob und wie das online gilt, klärst du mit deiner Kammer. Wie solche Seiten geschrieben werden, steht unter SEO-Texte.
Die Fotos sind der Teil, den nur du liefern kannst, und sie haben Regeln. Laut Deutscher Handwerks Zeitung dürfen Gebäude, die von öffentlichen Straßen und Plätzen aus sichtbar sind, grundsätzlich fotografiert und veröffentlicht werden; Ansichten von der Leiter, vom Dach oder per Drohne nicht ohne Erlaubnis, und das Grundstück betrittst du nur mit Zustimmung, am besten schriftlich samt Erlaubnis zur Veröffentlichung. Hausnummern, Kennzeichen, Namen und erkennbare Personen bleiben draußen. Das Deutsche Handwerksblatt ergänzt für Wohnräume: keine persönlichen Gegenstände, die eine Identifizierung erlauben, Personen nie ohne Einwilligung, und Herstellerprodukte wie Armaturen oder Heizungen können Marken- und Designrechte berühren; § 22 Kunsturhebergesetz verlangt für Bildnisse die Einwilligung der abgebildeten Person. Das OLG Brandenburg hat einem Betrieb Referenzfotos von Solaranlagen auf Stalldächern eines Agrarbetriebs auch gegen dessen Willen erlaubt; bei Privathäusern fragst du besser vorher, und was in deinem Fall gilt, klärt dein Anwalt.
Dieselben Fotos gehören ins Google-Profil, laut Google-Vorgaben als JPG oder PNG, empfohlen 720 × 720 Pixel, scharf und gut ausgeleuchtet, mit wenig Filter. Unter „Dienstleistungen bearbeiten“ legst du laut Google-Hilfe deine Leistungen mit Beschreibung und, wo ehrlich möglich, mit Preis an; Preise oder Telefonnummern im Leistungsnamen lehnt Google automatisch ab.
Technisch bekommt die Website strukturierte Daten mit dem spezifischsten Typ, den schema.org für dein Gewerk hat, etwa Electrician, Plumber oder RoofingContractor; Tischler nehmen HomeAndConstructionBusiness. Google verlangt laut eigener Dokumentation Name und Adresse; Bewertungssterne sind dort nur für Seiten vorgesehen, die Bewertungen über andere Unternehmen sammeln, und einen Rankingvorteil verspricht Google dafür nicht. Die Core Web Vitals fließen laut Google in die Ranking-Systeme ein; zugleich zeigt Google den relevantesten Inhalt auch dann, wenn die Seite technisch nicht glänzt. Wer im Notfall sucht, braucht trotzdem eine Seite, die sofort lädt und die Nummer oben zeigt. Was ich dafür prüfe, steht unter OnPage-Optimierung.
Prüf es selbst: Gibt es auf deiner Website eine Seite nur für deine wichtigste Leistung, mit eigenen Fotos, auf denen keine Hausnummer und kein Gesicht zu sehen ist?
Trag bei der Buchung den Namen deines Betriebs und deinen Ort ein. Ich schaue mir vorher Profil, Impressum und Leistungsseiten an, dann reden wir 30 Minuten per Video über das, was fehlt. Kostenlos.
→ Profil-Check im ErstgesprächNach der Abnahme um eine Bewertung bitten: ja, aber nicht in der Küche und nicht in der Rechnungs-Mail
Du darfst laut Google-Hilfe deine Kundschaft bitten, auf einen Google-Link zu klicken oder einen QR-Code zu scannen; Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Leistungen sind streng verboten. Die Richtlinien für Rezensionen verbieten außerdem, gezielt um positive Rezensionen zu bitten, Kundinnen und Kunden unter Druck zu setzen, während sie sich noch vor Ort befinden, und Mitarbeitenden Quoten vorzugeben; Bewertungen von Angestellten, Familie oder Mitbewerbern gelten als Interessenkonflikt. Beim Handwerker ist „vor Ort“ sinngemäß die Wohnung der Kundin; nach der Abnahme in der Küche das Handy hinzuhalten, kommt dem Fall sehr nahe, den Google ausschließt. Was geht: eine Karte mit QR-Code in der Auftragsmappe oder im Rechnungsumschlag, ein Satz ohne Druck, an alle Kundinnen und Kunden, nicht nur an die zufriedenen. Geselle, Azubi und Familie bewerten nicht.
Der zweite Stolperstein ist die Schlussrechnung per E-Mail. In seinem Urteil vom 10.07.2018 (VI ZR 225/17) hat der Bundesgerichtshof eine Bewertungsbitte in einer E-Mail als Werbung eingestuft, obwohl dieselbe Mail die Rechnung übermittelte; ohne Einwilligung und ohne Möglichkeit zum Widerspruch war der Eingriff rechtswidrig. E-Mail-Werbung setzt nach § 7 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus; die Ausnahme für Bestandskunden verlangt unter anderem einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, schon bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung. Riskant ist die Bewertungsbitte in der Rechnungs-Mail damit, pauschal verboten ist sie nicht. Sicherer ist eine ausdrückliche Einwilligung, etwa ein nicht vorangekreuztes Kästchen auf dem Auftragsformular, dessen Wortlaut dein Anwalt prüft. Gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, ist nach Anhang Nr. 23c zum UWG verboten. Zeigst du Kundenbewertungen auf deiner eigenen Website, verlangt § 5b Abs. 3 UWG die Angabe, ob und wie du sicherstellst, dass sie von Kundschaft stammen, die deine Leistung tatsächlich genutzt hat.
Auf jede Bewertung antwortest du kurz und freundlich, laut Google ohne private Daten der Rezensentin, und bei dir zusätzlich ohne Adresse oder Details der Baustelle.
Prüf es selbst: Wie lautet der Satz, mit dem du nach der Abnahme um eine Bewertung bittest, und steht in deiner Rechnungs-Mail ein Bewertungslink, für den du nie eine Einwilligung eingeholt hast?
Handwerkerportale neben dem eigenen Profil: möglich, aber auf fremdem Grund
Portale können Aufträge bringen, die Regeln dort macht aber der Betreiber. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass häufig vom Handwerker direkt eine Provision verlangt wird, und rät Verbrauchern, auf Firmenanschrift und berufliche Ausbildung im Profil zu achten. Wie hoch Provisionen sind oder an wie viele Betriebe eine Anfrage geht, habe ich in keiner neutralen Quelle gefunden, deshalb steht es hier nicht. Dein Google-Profil und deine Website bleiben deine; wenn du ein Portal nutzt, dann mit demselben Namen, derselben Anschrift und derselben Nummer wie überall sonst.
Einstiege vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Meisterbetrieb mit Team
Wer tagsüber auf der Baustelle steht und abends Rechnungen schreibt, braucht einen anderen Einstieg als ein Betrieb mit Büro und Wachstumsziel. Alle Wege laufen komplett remote.
SEO-Audit ab 600 €
Für den Betrieb, der zuerst eine Bestandsaufnahme braucht. Ich prüfe Profil, Website, Impressum-Abgleich, strukturierte Daten und Ladezeit auf dem Handy und schreibe auf, was fehlt und in welcher Reihenfolge du es schließt. Die Umsetzung übernimmst du danach selbst, oder du gibst sie mir zum Stundensatz 50 €. Details unter SEO-Audit.
Stundensatz 50 €, als Umsetzung oder als SEO-Coaching per Video, ohne Paket
Für den Betrieb mit klarer Aufgabenliste. Entweder ich setze um, oder du teilst den Bildschirm und wir tragen gemeinsam Einzugsgebiet, Name, Nummer und Leistungen ein; zwischen zwei Terminen trägst du selbst ein; wie viele Termine es werden, entscheidest du.
Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar
Für den Betrieb mit Team, Notdienst oder Wachstumsziel. Ich übernehme Google-Profil, Leistungs- und Notdienstseiten, Über-uns-Seite mit Handwerksrolle, strukturierte Daten, Technik mobil und Anruf-Button. Einmal im Monat bekommst du einen Bericht in Alltagssprache. Exklusivität im Gewerk und Ort ist auf Wunsch machbar.
Einen Handwerksbetrieb als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht, und ich erfinde hier keinen; wie ich arbeite, zeige ich dir im Erstgespräch direkt an deinem Profil. In deiner Hand bleibt, was nur du liefern kannst: Fotos von Einsätzen und die Einwilligungen deiner Kundschaft, deine Verrechnungssätze, die Prüfung von Impressum und Preisangaben mit Kammer oder Anwalt, und die Antworten auf Bewertungen, wenn du willst gemeinsam. Wer ich bin, steht auf der Seite über mich; geht es dir nur um Profil und Karte, reicht die Local-SEO-Beratung. Arbeitest du oft mit Planern zusammen, lohnt ein Blick auf SEO für Architekten.
Welcher der drei Einstiege zu deinem Betrieb passt, klären wir in 30 Minuten per Video. Bring mit: dein Gewerk, dein Einzugsgebiet und die Frage, ob bei dir Kundschaft am Sitz klingelt. Antwort werktags in 24 h.
→ Einstieg für meinen Betrieb findenOb sich die Betreuung für deinen Betrieb rechnet, entscheiden deine eigenen Zahlen
Für durchschnittliche Auftragswerte je Gewerk habe ich keine belastbare Quelle gefunden, deshalb steht hier keine Zahl, die wie ein Branchenwert aussieht. Die Rechnung ist einfach: Eine Betreuung ab 500 € / Monat kostet mindestens 6.000 € im Jahr. Teil das durch den Beitrag, der dir je Auftrag nach Material und Lohn bleibt, und du hast die Zahl zusätzlicher Aufträge im Jahr, ab der sich die Betreuung rechnerisch trägt. Umsatz ist nicht Gewinn, und ob und wann Google Aufträge bringt, hängt vom Wettbewerb im Einzugsgebiet und vom Zustand von Profil und Website ab; eine Garantie für Rankings, Anfragen oder Umsatz gibt es nicht.
Zum Ausfüllen
Wenn ein einziger größerer Auftrag im Jahr über Google kommt, kann das je nach Gewerk schon reichen; bei kleinen Reparaturen sind es entsprechend mehr. Rechne mit deinen eigenen Zahlen, und wenn das Ergebnis dir zu hoch ist, ist das Audit ab 600 € oder die Stunde zu 50 € der passende Einstieg.
Drei Zahlen, kein „auf Anfrage“.
Arbeitest du allein, passt meist das Audit oder das SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket. Mit Team oder Notdienst passt eher die Betreuung. Alles läuft komplett remote. Antwort werktags in 24 h. Keine Ranking-, Anfrage- oder Umsatzgarantie.
Häufige Fragen zu SEO für Handwerker
Was bringt SEO für Handwerker, wenn ich ohnehin genug Aufträge über Empfehlungen habe?
Dann brauchst du keine Betreuung, und das sage ich dir auch so. Laut ZDH reichten die Aufträge im Handwerk im zweiten Quartal 2026 im Schnitt 8,7 Wochen; wer darüber liegt, braucht vor allem ein sauberes Profil, damit Empfohlene dich beim Nachschauen als echten Betrieb erkennen. Dafür reicht ein Audit oder ein paar Coaching-Stunden.
Ich arbeite von zu Hause aus. Muss meine Privatadresse bei Google stehen?
Nein. Wer keine Kundschaft an der Geschäftsadresse empfängt, soll laut Google die Adresse im Unternehmensprofil ausblenden und ein Einzugsgebiet angeben; Googles eigenes Beispiel ist ein Klempner, der von zu Hause arbeitet. Im Impressum deiner Website steht eine Anschrift trotzdem; welche, klärst du mit deiner Handwerkskammer oder einem Anwalt.
Wie groß darf mein Einzugsgebiet im Google-Profil sein?
Bis zu 20 Gebiete aus Städten, Postleitzahlen oder Regionen, kein Radius, als Richtwert nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Standort. Änderungen werden nach bis zu 48 Stunden sichtbar.
Darf ich „Notdienst“ oder meinen Ort in den Profilnamen schreiben?
Nein. Google erlaubt im Profilnamen keine Zusätze wie Slogans, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Standortangaben oder Leistungsbeschreibungen; der Name soll der echte Name deines Betriebs sein. Notdienst und Ort gehören in die Leistungen, die Öffnungszeiten und das Einzugsgebiet.
Darf ich meine Kundinnen und Kunden nach der Abnahme um eine Google-Bewertung bitten?
Ja, per Link oder QR-Code, ohne Gegenleistung, ohne gezielt um positive Bewertungen zu bitten und ohne Druck, solange du noch in der Wohnung bist; so steht es sinngemäß in Googles Richtlinien. Frag am besten alle, nicht nur die Zufriedenen. Eine QR-Karte in der Auftragsmappe ist in Ordnung, das hingehaltene Handy in der Küche oder ein Nachlass für fünf Sterne nicht. Angestellte und Familie bewerten nicht.
Darf ich mit der Rechnung per E-Mail um eine Bewertung bitten?
Riskant, solange keine Einwilligung vorliegt. Eine Bewertungsbitte in einer E-Mail, die zugleich die Rechnung enthielt, hat der BGH 2018 als Werbung gewertet; ohne Einwilligung und ohne Widerspruchsmöglichkeit war sie rechtswidrig. Sicherer ist eine ausdrückliche Einwilligung, etwa ein nicht vorangekreuztes Kästchen auf dem Auftragsformular, dessen Wortlaut dein Anwalt prüft.
Darf ich Fotos von Häusern meiner Kunden als Referenz zeigen?
Von öffentlichen Straßen aus sichtbare Gebäude dürfen laut Deutscher Handwerks Zeitung grundsätzlich fotografiert und veröffentlicht werden; Aufnahmen vom Dach, per Drohne oder auf dem Grundstück brauchen die Zustimmung, am besten schriftlich. Für Wohnräume rät das Deutsche Handwerksblatt außerdem, keine persönlichen Gegenstände zu zeigen. Hausnummern, Kennzeichen, Namen und erkennbare Personen bleiben draußen. Bei Privathäusern fragst du besser immer vorher.
Muss die Handwerkskammer in mein Impressum?
Für die meisten Gewerke nicht: Laut ZDH betrifft die Pflicht nur die Gesundheitshandwerke, die Deutsche Handwerks Zeitung empfiehlt die Angabe für Betriebe aus Anlage A. Was dein Impressum sonst braucht, prüft deine Kammer oder ein Anwalt.
Kann ich das als Ein-Personen-Betrieb selbst machen?
Ja. Im SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket, arbeitest du selbst an Profil und Website; ich sehe über die Bildschirmfreigabe zu und sage dir, welcher Schritt als Nächstes kommt. Brauchst du zuerst einen Überblick über den Stand deines Betriebs, beginnst du mit dem SEO-Audit ab 600 € und gehst die Liste danach selbst durch.
Gewerk, Ort, Nummer: Mehr brauche ich fürs erste Gespräch nicht
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Weitere InformationenIst dein Betrieb bei Google als echt erkennbar? Das klären wir gemeinsam
In 30 Minuten gehen wir gemeinsam durch Profil und Website: Ist die Adresse ausgeblendet, das Gebiet gesetzt, der Name sauber, die Nummer deine, die Handwerksrolle sichtbar? Das Gespräch kostet nichts.
→ Termin für den Echtheits-Check