Branche · Friseursalons und Barbershops
SEO für Friseure: Was in deinem Salon schon hängt, gehört auch zu Google
SEO für Friseure heißt, das, was es in deinem Salon schon gibt, ins Google-Unternehmensprofil und auf die Website zu übertragen: die Preisliste aus dem Schaufenster, das Terminbuch vom Empfang, die Namen am Stuhl, die Fotos vom Spiegel und die Bitte um eine Bewertung an der Kasse. Wer „Friseur“ plus Stadtteil sucht, soll Preis, Buchung und echte Arbeiten sehen, bevor er anruft. Das gehe ich mit dir ab, für Friseursalon wie Barbershop: als SEO-Audit ab 600 € oder als Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Preisverzeichnis im Laden, bei vorhandenem Schaufenster auch dort, schreibt § 12 PAngV vor; dieselbe Liste als Leistungen mit Preisen im Google-Profil und als HTML-Preisseite kostet wenig und beantwortet die Preisfrage, bevor jemand anruft.
- Google erlaubt die Bitte um eine Bewertung per Link oder QR-Code, verbietet aber Gegenleistungen, das Aussortieren Unzufriedener und Druck, solange die Kundin noch im Salon sitzt; gekaufte Fake-Bewertungen sind nach dem UWG verboten.
- Frisurenfotos, auf denen eine Kundin erkennbar ist, brauchen ihre Einwilligung, fürs Profil wie für Instagram; bei Hinterkopf oder Detail ist die Frage der Erkennbarkeit deutlich entspannter, im Zweifel holst du trotzdem die Einwilligung ein.
- Ein Salon bekommt ein Google-Profil, angestellte Friseurinnen und Friseure keins; für selbstständige Stuhlmieter lässt Googles Richtlinie die Frage offen.
- Einen Friseur-Referenzfall habe ich nicht; für Ein-Personen-Salons ist das Audit oder das Coaching zum Stundensatz 50 € der kleinere Einstieg.
Fünf Stationen im Salon, fünf Stellen bei Google
Jede Station im Salon hat ein Gegenstück im Google-Unternehmensprofil oder auf der Website, und an jeder gibt es dazu eine Regel aus Gesetz oder Google-Richtlinie, die du kennen solltest. Google ordnet lokale Treffer laut eigener Hilfe vor allem nach Relevanz, Entfernung und Bekanntheit, und ein besseres Ranking lässt sich auch gegen Bezahlung nicht einfordern; der Rundgang kümmert sich um den Teil davon, der in deiner Hand liegt. Die Grafik zeigt den Weg, die Abschnitte darunter nehmen jede Station einzeln, jeweils mit einem Prüfsatz, den du heute noch abhaken kannst.
Schaufenster: Die Preisliste, die du aushängen musst, beantwortet auch online die erste Frage
Die Preisliste hängt bei dir schon, denn § 12 PAngV verlangt von jedem, der Verbrauchern Leistungen anbietet, ein Preisverzeichnis mit den Preisen der wesentlichen Leistungen in den Geschäftsräumen, und bei vorhandenem Schaufenster oder Schaukasten auch dort. Wesentlich sind nach Kommentarliteratur die Leistungen, die häufig nachgefragt werden. Dieselbe Liste auf die Website zu stellen, ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, eine generelle Pflicht sieht die Deutsche Handwerks Zeitung darin nicht. Nach derselben Kommentarliteratur kann aber auch die Website „Ort des Angebots“ sein, etwa wenn du dort Termine anbietest; die Liste ist online also besser vorhanden. Für SEO ist sie ohnehin der günstigste Baustein: Die Liste existiert, sie muss nur an zwei weitere Orte.
Erster Ort ist das Google-Profil. Unter „Dienstleistungen bearbeiten“ lässt sich laut Google-Hilfe jede Leistung mit Preis und Beschreibung anlegen; eigene Leistungsnamen dürfen keine Preise oder Telefonnummern enthalten, sonst lehnt Google sie ab. Zweiter Ort ist eine Preisseite als HTML-Text statt eines Fotos der Karte: Text auf der Seite liest Google zuverlässig, eine abfotografierte Karte nicht. Sobald du mit Preisen wirbst, verlangt § 3 Abs. 1 PAngV den Gesamtpreis; ein Schnitt, den du nur mit Waschen und Föhnen anbietest, steht also mit dem Preis für alles drei da. „Ab“-Preise und Preisspannen beschreibt dieselbe DHZ-Quelle als Praxis im Handwerk, allerdings am Beispiel eines Bäderbetriebs; der Friseur im Artikel stellt Standardleistungen online und nennt den Preis für Brautfrisuren nur auf Nachfrage. Ob deine Darstellung zulässig ist, klärt deine Kammer oder dein Anwalt. Ich setze „ab“ nur mit der Bedingung daneben, etwa „ab … für kurzes Haar“.
Wie die Leistungen heißen, ist die zweite Entscheidung. § 19 Abs. 1 AGG verbietet bei Geschäften, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen zustande kommen, eine Benachteiligung wegen des Geschlechts, es sei denn, es gibt nach § 20 AGG einen sachlichen Grund. Das Deutsche Handwerksblatt rät Friseuren deshalb zu einer Preisliste nach Haarlänge, Technik und Zeitaufwand statt nach Damen und Herren. Ob deine Liste das erfüllt, dazu berät dich deine Handwerkskammer oder ein Anwalt. Für die Suche ist sie nach meiner Erfahrung ohnehin die bessere, weil Leistungsnamen wie „Kurzhaarschnitt“ oder „Bart“ genau beschreiben, was gesucht wird.
| Was | Pflicht oder Empfehlung | Quelle |
|---|---|---|
| Preisverzeichnis im Laden, bei Schaufenster oder Schaukasten auch dort | Pflicht | § 12 PAngV |
| Gesamtpreis, sobald du mit Preisen wirbst, auch online | Pflicht | § 3 Abs. 1 PAngV |
| Leistungen nach Haarlänge, Technik und Aufwand benennen statt nach Geschlecht | Empfehlung, sonst rechtlich riskant | § 19 AGG, Deutsches Handwerksblatt |
| Dieselbe Liste als Leistungen mit Preisen im Google-Profil | Empfehlung | Google-Hilfe zu Dienstleistungen |
| Preisseite als HTML auf der Website | Nicht ausdrücklich vorgeschrieben; die Website kann nach Kommentarliteratur Ort des Angebots sein, also besser vorhanden | DHZ zu Preisangaben online, Kommentar Omsels |
| „Ab“-Preise nur mit der Bedingung daneben | Empfehlung, Rechtslage mit Kammer klären | DHZ, „ab“-Preise im Handwerk |
Schau heute nach: Steht in deinem Google-Profil unter „Dienstleistungen“ dieselbe Liste wie im Schaufenster, mit Preisen, und findet eine Kundin auf deiner Website den Preis für einen Kurzhaarschnitt, ohne ein PDF zu öffnen?
Empfang: Welcher Buchungslink in deinem Profil oben steht, entscheidest du
Am Empfang liegt das Terminbuch, und im Google-Profil ist sein Gegenstück der Buchungslink. Google erlaubt laut Hilfe zu Buchungs- und Aktionslinks bis zu zehn Links je Kategorie, etwa „Termin vereinbaren“, und zeigt bevorzugte Links oben. Google arbeitet außerdem mit ausgewählten Drittanbietern zusammen, deren Links auf deren Seiten führen; lässt du über eine Plattform buchen, kann deren Link ebenfalls in deinem Profil auftauchen, ohne dass du ihn gesetzt hast. Ein fremder Link lässt sich über „Anbieter entfernen“ loswerden, der Anbieter muss ihn innerhalb von fünf Tagen löschen. Der bevorzugte Link gehört auf deine eigene Buchungsseite, oder auf die Plattform, wenn du das so willst, aber bewusst.
Ob Kundinnen direkt bei Google buchen können, hängt laut Google-Hilfe von einem unterstützten Anbieter von Planungssoftware ab und ist je nach Land verschieden; die deutsche Maps-Hilfe nennt als Land nur die USA. Ich verspreche dir deshalb keine „Buchung direkt in Maps“, sondern einen sauberen Link vom Profil zu deiner Buchung und einen Buchungsknopf auf jeder Seite der Website.
Das Buchungstool selbst ist Datenverarbeitung. Die Datenschutzkonferenz hat 2025 für Heilberufspraxen festgehalten, dass ein externer Termindienstleister als Auftragsverarbeiter zulässig sein kann; das Papier gilt für Praxen, das Prinzip lässt sich übertragen: Lass dir vom Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geben und kläre mit deinem Datenschutzberater, was das Tool speichert. Ein eingebettetes Buchungsfenster, das Cookies setzt, braucht nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, sofern es nicht unbedingt erforderlich ist; auf dieser Seite läuft das Terminfenster deshalb hinter einem Consent-Tool. Ein schlichter Link „Termin buchen“ kommt ohne aus.
Schau heute nach: Öffne dein Google-Profil auf dem Handy und tippe auf „Termin vereinbaren“. Landet die Kundin bei dir oder bei einem Anbieter, den du nicht ausgewählt hast?
Am Stuhl: Ein Profil für den Salon, die Namen auf die Team-Seite
An jedem Stuhl arbeitet jemand, und wer davon ein eigenes Google-Profil bekommt, beantwortet Googles Richtlinie nur zum Teil. Fest steht: ein Profil je Unternehmen, und Angestellte dürfen keine eigenen Profile anlegen. Angestellte Friseurinnen und Friseure bekommen also kein Profil, dafür einen Platz auf der Team-Seite deiner Website mit Namen und Schwerpunkt; wer nach einer Empfehlung den Namen googelt, kann dann auf deiner Seite landen.
Offen bleibt der Stuhlmieter mit eigener Kundschaft. Google sieht für individuelle Fachkräfte mit eigener Kundschaft, die zu den Öffnungszeiten am Standort erreichbar sind, ein eigenes Profil vor, getrennt vom Profil der Organisation, und bei mehreren Unternehmen an einer Adresse braucht das zweite einen eigenen Namen und eigene Kategorien; Salons und Stuhlmiete erwähnt die Richtlinie nicht. Meine Auslegung, die Google so nicht ausdrücklich regelt: Wer als Stuhlmieter ein Profil anlegt, braucht seinen eigenen Namen, nicht den des Salons, und nur Kategorien, die seine eigene Tätigkeit beschreiben; im Zweifel ein Salonprofil, Team auf der Website. Ob die Stuhlmiete sozialversicherungsrechtlich trägt, ist eine eigene Rechtsfrage.
Friseur ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, Nr. 38 in Anlage A der Handwerksordnung, und der selbstständige Betrieb setzt nach § 1 HwO die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das macht die Eintragung in die Handwerksrolle, und wo zutreffend den Meisterbetrieb, zu einer prüfbaren Vertrauensangabe für die Über-uns-Seite, als Text mit Namen, nicht als Urkunde im Bild. Eingetragen heißt nicht automatisch Meisterbetrieb; „Meisterbetrieb“ schreibst du nur, wenn es auf deinen Betrieb zutrifft. Welche Angaben dein Impressum braucht, klärst du mit deiner Handwerkskammer oder einem Anwalt; dieselben Fragen stellen sich anderen Betrieben aus der Handwerksrolle, siehe SEO für Handwerker.
Schau heute nach: Such deinen Salonnamen bei Google Maps. Erscheint genau ein Profil, oder haben Mitarbeitende oder frühere Stuhlmieter ein zweites mit deiner Adresse angelegt?
Vor dem Spiegel: Frisurenfotos, Einwilligung und Erkennbarkeit
Das Foto nach dem Schnitt entsteht vor dem Spiegel, und bevor es ins Profil, auf die Website oder auf Instagram geht, braucht es die Einwilligung der Person im Bild. § 22 Kunsturhebergesetz erlaubt die Verbreitung von Bildnissen nur mit Einwilligung des Abgebildeten, und das Deutsche Handwerksblatt rät Betrieben zu einer schriftlichen Zustimmung für Referenzfotos; der ZDH empfiehlt, Kundinnen vorab zu sagen, dass Fotos auf Website und Social Media erscheinen. Wie Kunsturhebergesetz und Datenschutzrecht bei dir zusammenspielen und wie ein Widerruf zu behandeln ist, klärt dein Datenschutzberater. Praktisch heißt das: ein kurzes Formular an der Kasse. Bei einem Foto von Hinterkopf, Strähne oder Bart im Detail ist die Frage der Erkennbarkeit deutlich entspannter; im Zweifel holst du auch hier die Einwilligung ein.
Für das Google-Profil gelten Formatvorgaben: JPG oder PNG, 10 KB bis 5 MB, empfohlen 720 × 720 Pixel, scharf, gut ausgeleuchtet, wenig Bearbeitung und Filter; Videos bis 30 Sekunden und 75 MB in mindestens 720p. Neue Fotos erscheinen nach der Verifizierung, meist nach 24 bis 48 Stunden. Daraus wird eine Fotoliste für den Salon: Eingang von der Straße, Bedienplätze, Waschplätze, Team mit Namen, Arbeiten mit Einwilligung. Der Instagram-Filter bleibt auf Instagram; fürs Profil will Google das Foto so, wie der Salon aussieht.
Schau heute nach: Für wie viele der Frisurenfotos in deinem Profil und auf Instagram, auf denen ein Gesicht zu sehen ist, hast du eine schriftliche Einwilligung?
An der Kasse: Die Bewertungsbitte, die Google erlaubt, und die, die es nicht erlaubt
Mehr Rezensionen und positive Bewertungen können laut Google das lokale Ranking verbessern; Antworten darauf helfen laut Google, sich von der Konkurrenz abzuheben. Wie du fragst, regelt Google aber genau. Erlaubt ist nach der Hilfe zum Einholen von Rezensionen, Kundinnen zu bitten, auf einen Link zu klicken oder einen QR-Code zu scannen, ohne Gegenleistung. Die Richtlinien für Rezensionen stufen Inhalte, die aufgrund eines Anreizes entstehen, als manipuliert ein, also Zahlungen, Rabatte, kostenlose Leistungen; sie verbieten, gezielt nur um positive Rezensionen zu bitten, Kundinnen zu drängen, während sie sich noch vor Ort befinden, und Mitarbeitenden eine Zahl an Bewertungen vorzugeben. Bewertungen von Angestellten und Familie gelten wegen Interessenkonflikts ebenfalls als unzulässig.
Für die Kasse heißt das: keine „5 Sterne, 10 % auf den nächsten Schnitt“-Aktion, kein Tablet auf dem Tresen, auf dem die Kundin „gleich mal eben“ bewerten soll, keine Frage „zufrieden?“, nach der nur Zufriedene den Link bekommen. Eine Karte mit QR-Code zum Mitnehmen und ein Satz ohne Druck sind etwas anderes.
Schickst du die Bitte nach dem Termin per E-Mail, gilt sie als Werbung. Der Bundesgerichtshof hat am 10.07.2018 (VI ZR 225/17) eine Zufriedenheitsabfrage in einer Rechnungs-E-Mail ohne Einwilligung und ohne Widerspruchshinweis als rechtswidrige Werbung eingestuft. Nach § 7 UWG braucht elektronische Post zu Werbezwecken grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung; die Ausnahme für Bestandskunden gilt nur mit Widerspruchshinweis bei der Erhebung und in jeder Nachricht. Für SMS gilt das nach herrschender Ansicht ähnlich. Sauber ist ein Häkchen bei der Online-Buchung, mit dem die Kundin der Bewertungsbitte zustimmt; den Wortlaut prüft dein Anwalt. Gefälschte Bewertungen zu bestellen oder zu übermitteln ist nach Anhang Nr. 23c zum UWG verboten, und wer Bewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss nach § 5b Abs. 3 UWG sagen, ob und wie er ihre Echtheit prüft.
Schau heute nach: Wie lautet der Satz, mit dem du oder dein Team um eine Bewertung bitten? Steht darin eine Gegenleistung, ein „gleich hier“ oder ein „nur wenn du zufrieden warst“?
Im Erstgespräch gehen wir die fünf Stationen an deinem Google-Profil durch: Preise, Buchungslink, Profile, Fotos, Bewertungsbitte. Kostenlos, 30 Minuten per Video.
→ Rundgang per Video vereinbarenDas Viertel: Was draußen zählt und was nicht
Ende 2025 standen laut Zentralverband des Friseurhandwerks 80.118 Friseursalons in der Handwerksrolle; um dieselbe Suche konkurrierst du aber vor allem mit Salons in deiner Nähe; die Entfernung zum Suchenden ist ein Faktor, an dem du außer mit dem Standort nichts drehen kannst. Was nicht hilft: Seiten für „Friseur“ plus zwanzig Stadtteile, in denen dein Salon nicht steht. Googles Spam-Richtlinien nennen mehrere Seiten für Regionen oder Städte, die Nutzer auf eine Seite leiten, als Doorway-Missbrauch. Eine Seite je echtem Standort ist etwas anderes, und Leistungen wie Balayage, Kurzhaarschnitt oder Bart bekommen nur dann eine eigene Seite, wenn es dafür Inhalt gibt: Fotos, Preis, Dauer, Ablauf. Wie solche Seiten entstehen, steht auf der Seite SEO-Texte.
Technisch bekommt die Website strukturierte Daten vom Typ HairSalon, den schema.org als Untertyp von LocalBusiness führt; Google verlangt dafür laut eigener Dokumentation Name und Adresse, empfiehlt den spezifischsten Untertyp, und Sterne aus eigenen Bewertungen gehören nicht hinein; einen Rankingvorteil verspricht Google dafür nicht. Laut Google fließen die Core Web Vitals in die Ranking-Systeme ein, relevanter Inhalt wird aber auch bei schwacher Nutzererfahrung gezeigt; auf dem Handy entscheidet die Ladezeit vor allem darüber, ob die Buchung ankommt. Die Core Web Vitals gelten als gut bei LCP bis 2,5 Sekunden, INP bis 200 Millisekunden und CLS bis 0,1. Buchungsknopf und Preisseite dürfen also nicht springen. Wenn es dir nur um die Karte geht, reicht die Local-SEO-Beratung; was ich auf den Seiten selbst prüfe, steht unter OnPage-Optimierung.
Schau heute nach: Öffne deine Preisseite im Mobilfunknetz statt im Salon-WLAN. Verschiebt sich der Buchungsknopf, während die Seite lädt?
Drei Einstiege je nach Salongröße
Rund 30 % der Friseurbetriebe sind laut Verbandsangaben in der Deutschen Handwerks Zeitung Soloselbstständige mit einem Jahresverdienst unter 25.000 €. Für so einen Salon ist eine Betreuung zu 500 € im Monat eine große Zahl, deshalb gibt es drei Wege hinein, alle komplett remote.
SEO-Audit ab 600 €
Für den Ein-Personen-Salon, der erst wissen will, wo er steht. Ich gehe die fünf Stationen an Profil und Website durch, dazu Technik und HairSalon-Markup, und du bekommst einen Bericht mit den Lücken und der Reihenfolge, in der du sie schließt. Danach setzt du selbst um, oder ich zum Stundensatz 50 €. Details auf der Seite SEO-Audit.
SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket
Für den Salon, in dem die Inhaberin Profil und Website ohnehin selbst pflegt. Du teilst den Bildschirm, wir tragen Leistungen mit Preisen ein, setzen den Buchungslink, legen Fotoliste und Bewertungssatz fest; zwischen den Terminen arbeitest du. Ein Termin oder zehn, wie du brauchst.
Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar
Für den Salon mit Team, Stuhlmietern, zweitem Standort oder einem klaren Wachstumsziel. Ich übernehme Google-Profil, Preis- und Leistungsseite, Team-Seite, Buchungsweg, strukturierte Daten und Technik mobil, dazu einen monatlichen Bericht ohne Fachvokabular. Exklusivität im Stadtteil ist auf Wunsch machbar.
Einen Friseursalon habe ich bisher nicht betreut, und ich erfinde hier keinen Referenzfall; die Mechanik ist die lokaler Dienstleister, und welche das waren, sage ich dir im Erstgespräch. Bei dir bleibt, was nur du kannst: Preise festlegen, Fotos und Einwilligungen, die Verträge mit Buchungsanbieter und Stuhlmietern, die Rechtsprüfung von Impressum, Preisliste und Datenschutz. Wer ich bin und wie ich arbeite, steht auf der Seite über mich.
Welcher der drei Einstiege zu deinem Salon passt, klären wir in 30 Minuten per Video; bring Teamgröße und die Adresse deines Profils mit. Antwort werktags in 24 h.
→ Einstieg im Erstgespräch klärenWie viele Haarschnitte eine Betreuung kosten würde
Das ist ein Beispiel mit Verbandszahlen, selbst gerechnet, keine Zusage. Laut einer Umfrage des Friseur- und Kosmetikverbands NRW unter Betrieben zahlen Frauen für Waschen, Schneiden und Föhnen im Schnitt gut 54 €, Männer 33 €; Barbershops nahmen nicht teil, und ob die Zahlen über NRW hinaus gelten, sagt die Umfrage nicht. Eine Betreuung ab 500 € / Monat kostet 6.000 € im Jahr. Bei 54 € je Besuch sind das gut 111 zusätzliche Besuche im Jahr, also gut 9 im Monat, bei 33 € knapp 182 im Jahr, also gut 15 im Monat.
Wie oft eine neue Stammkundin wiederkommt, ist in keiner Quelle belegt. Nimmst du als Annahme alle zwei Monate, also sechs Besuche im Jahr, entsprechen 111 Besuche gut 18 neuen Stammkundinnen und 182 Besuche gut 30 neuen Stammkunden über ein Jahr; setz deinen eigenen Rhythmus und deine eigenen Preise ein. Umsatz ist nicht Gewinn, Material, Lohn und Miete gehen ab, und ob und wann Google die Besuche bringt, hängt vom Wettbewerb im Viertel und vom Zustand von Profil und Website ab; das garantiere ich nicht. Rechnerisch trägt sich die Betreuung dann, wenn deutlich mehr als diese Besuche dazukommen. Für den kleineren Einstieg: Ein Audit ab 600 € entspricht einmalig gut 11 Besuchen zu 54 € oder gut 18 zu 33 €, und eine Coaching-Stunde zu 50 € knapp einem Besuch zu 54 €.
Drei Zahlen statt „auf Anfrage“.
Welcher Einstieg passt, hängt an Teamgröße, Standorten und dem Zustand von Profil und Website. Für einen Ein-Personen-Salon passt eher das Audit oder das SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket; für einen Salon mit Team oder zweitem Standort eher die Betreuung. Komplett remote, Antwort werktags in 24 h.
Häufige Fragen zu SEO für Friseure
Was bringt SEO für Friseure, wenn Kundinnen über Google Maps kommen?
Die Karte ist Teil davon: Was auf Maps erscheint, kommt aus dem Google-Unternehmensprofil, und das Profil ist die erste Hälfte der Arbeit. Die zweite ist die Website, auf die das Profil verlinkt: Preisseite, Buchung, Team. Wie viele Kundinnen über die Karte und wie viele über die Treffer darunter kommen, ist nicht belegt; beide Wege führen über dieselben Angaben.
Muss mein Salon Preise online zeigen?
Im Laden ja, nach § 12 PAngV. Für die Website ist es nicht ausdrücklich vorgeschrieben, nach Kommentarliteratur kann aber auch die Website Ort des Angebots sein, etwa wenn du dort Termine anbietest. Die Liste ist online also besser vorhanden, als HTML-Preisseite und als Leistungen mit Preisen im Google-Profil. Wenn du Preise nennst, dann als Gesamtpreis.
Darf ich Damen und Herren unterschiedliche Preise berechnen?
Das AGG verbietet bei Massengeschäften eine Benachteiligung wegen des Geschlechts, wenn kein sachlicher Grund vorliegt; eine Liste nach Haarlänge, Technik und Zeitaufwand ist die Variante, die das Deutsche Handwerksblatt Friseuren empfiehlt. Ob deine Liste das erfüllt, klärt deine Handwerkskammer oder ein Anwalt.
Darf ich an der Kasse um eine Google-Bewertung bitten?
Ja, ohne Gegenleistung, ohne Auswahl der Zufriedenen und ohne Druck, solange die Kundin noch im Salon ist; so steht es in Googles Richtlinien. Eine Karte mit QR-Code zum Mitnehmen geht, ein Tablet, auf dem die Kundin gleich am Tresen bewerten soll, oder ein Rabatt für fünf Sterne nicht.
Darf ich nach dem Termin per E-Mail oder SMS um eine Bewertung bitten?
Ohne Einwilligung ist das riskant: Der BGH hat 2018 eine Bewertungsbitte in einer Rechnungs-E-Mail als unerlaubte Werbung eingestuft, und § 7 UWG verlangt für elektronische Post zu Werbezwecken grundsätzlich die vorherige Einwilligung; für SMS gilt das nach herrschender Ansicht ähnlich. Sauber ist ein Häkchen bei der Online-Buchung, bei Bestandskundinnen mindestens der Widerspruchshinweis schon bei der Erhebung der Adresse und in jeder Nachricht.
Bekommen meine Stuhlmieter ein eigenes Google-Profil?
Angestellte nicht, das steht in Googles Richtlinie. Für selbstständige Stuhlmieter mit eigener Kundschaft lässt sie die Frage offen: Sie kennt individuelle Fachkräfte mit eigenem Profil, erwähnt Stuhlmiete aber nicht. Wer ein Profil anlegt, braucht nach meiner Auslegung seinen eigenen Namen, nicht den des Salons, und nur Kategorien, die seine eigene Tätigkeit beschreiben; im Zweifel ein Salonprofil und alle Namen auf der Team-Seite.
Darf ich Fotos von Frisuren meiner Kundinnen posten?
Mit Einwilligung ja: Das Kunsturhebergesetz erlaubt die Verbreitung von Bildnissen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person, und das Deutsche Handwerksblatt rät zu einer schriftlichen Zustimmung. Bei Fotos von Hinterkopf oder Detail ohne Gesicht ist die Frage der Erkennbarkeit deutlich entspannter, im Zweifel holst du trotzdem die Einwilligung ein. Das gilt für Google-Profil, Website und Instagram gleichermaßen.
Lohnt sich eine Seite für jeden Stadtteil?
Nein, wenn dein Salon dort nicht steht. Googles Spam-Richtlinien nennen mehrere Seiten für Regionen oder Städte, die Nutzer auf eine Seite leiten, als Doorway-Missbrauch. Eine eigene Seite bekommt jeder echte Standort und jede Leistung, für die es Fotos, Preis, Dauer und Ablauf gibt.
Kann ich das als Ein-Personen-Salon selbst machen?
Ja, im SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket: Du pflegst Profil und Website selbst, ich schaue per Bildschirmfreigabe mit und sage, was als Nächstes dran ist. Wer erst wissen will, wo der Salon steht, nimmt das SEO-Audit ab 600 € und setzt danach selbst um.
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Weitere InformationenFünf Stationen, 30 Minuten: dein Profil auf dem Bildschirm
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