Branche · Steuerkanzleien, von der Einzelkanzlei bis zur Berufsausübungsgesellschaft mit zweiter Beratungsstelle

SEO für Steuerberater und Steuerbüros: Die Mandate finden, die zur Kanzlei passen

SEO für Steuerberater bringt nicht möglichst viele Anfragen, sondern die Mandate, die deine Kanzlei über Jahre gut betreuen kann, und hält die anderen fern. Weil ein Mandat Kapazität für Jahre bindet, macht die Website das Mandatsprofil öffentlich: belegte Spezialisierung, ehrlicher Annahmestand, ein Profil nach Google- und Kammerregeln. Als SEO-Audit ab 600 €, zum Stundensatz 50 € oder in der Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für deine Spezialisierung gibt es außer zwei Fachberaterbezeichnungen keinen amtlichen Titel. Dass du Zahnarztpraxen oder Gründer betreust, zeigt die Website durch Inhalte, mit nachweisbarer Erfahrung, wie es die Berufsordnung verlangt.
  • Berufe in der Steuerberatung sind Engpassberufe. Welche Mandate du gerade aufnimmst und welche nicht, gehört deshalb auf die Website statt in jede einzelne Absage.
  • Das Google-Profil trägt an allen Standorten in der Regel denselben Kanzleinamen ohne Zusätze; eine Antwort auf eine Bewertung bestätigt nicht einmal, dass jemand Mandant war.
  • Eine Steuerkanzlei als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht. Für eine Einzelkanzlei mit vollem Mandantenstamm sind das SEO-Audit ab 600 € und das SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € der passende Einstieg; Garantien gibt es nicht.
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Ein Mandat bleibt oft Jahre, deshalb sortiert die Website, bevor sie füllt

Deine Kanzlei bekommt mit jedem Mandat eine Buchhaltung, die monatlich kommt, einen Abschluss, der jedes Jahr fällig wird, und Erklärungen, für die § 149 Abs. 3 AO eine längere Frist vorsieht, gerade weil eine Kanzlei sie anfertigt. Ein unpassendes Mandat kostet nicht eine Stunde, sondern bindet über Jahre die Arbeitszeit eines Teams; Steuerberater und Steuerfachwirte führt die Bundesagentur für Arbeit als Engpassberufe.

SEO für Steuerberater beginnt deshalb nicht mit der Frage, wie die Kanzlei mehr Anfragen bekommt, sondern welche: für welche Rechtsformen und Branchen sie Erfahrung belegen kann, was sie gerade aufnimmt und wie eine Anfrage abläuft, ohne dass jemand Unterlagen schickt. Das Sieb zeigt die drei Stellen, an denen die Website das sortiert.

Das Mandatssieb: Was eine Kanzlei-Website durchlässt und was sie freundlich weiterleitet Schematisches Siebdiagramm. Oben fallen sechs Anfragen als Kugeln hinein: Arbeitnehmer-Erklärung, GmbH-Gründung, Zahnarztpraxis, Vermietung, Kanzleiwechsel, Lohnbuchhaltung. Darunter liegen drei Siebe übereinander. Sieb 1, Mandantengruppen-Seiten: Die Maschen sind die Spezialisierung, die die Kanzlei belegen kann; Randnotiz: Nachweis von Kenntnissen und Erfahrung, keine Verwechslung mit Fachberaterbezeichnungen, Paragraf 9 Berufsordnung der Steuerberater. Sieb 2, Annahmestand auf der Website: Die Maschen sind das, was die Kanzlei gerade aufnimmt; ein Abweiser-Pfeil führt nicht passende Anfragen mit dem Hinweis auf das amtliche Steuerberaterverzeichnis nach Paragraf 86b Steuerberatungsgesetz nach außen. Sieb 3, Anfrageformular: Rechtsform, Branche, Buchhaltung und Lohn ja oder nein, gewünschter Start; Randnotiz: keine Steuer-Identifikationsnummer, keine Bescheide, Verschwiegenheit nach Paragraf 57 Steuerberatungsgesetz. Unten eine Auffangschale mit der Aufschrift Mandate, die über Jahre passen, in der zwei Kugeln liegen. Ein Rahmen links trägt die Aufschrift Sachlich unterrichten, Paragraf 57a Steuerberatungsgesetz; ein Rahmen rechts die Aufschrift Freigabe jedes Textes durch die Kanzlei, auch Werbung durch Dritte zählt, Paragraf 9 Berufsordnung. Keine Beträge, keine Prozentwerte, keine Logos. Das Mandatssieb Drei Stellen, an denen die Kanzlei-Website Anfragen durchlässt oder freundlich weiterleitet. Oben alles, unten das, was bleibt. Rahmen: Werbung Sachlich unterrichten: Werbung über die berufliche Tätigkeit, in Form und Inhalt sachlich, nicht auf den Auftrag im Einzelfall gerichtet. § 57a StBerG Kein Erfolgsversprechen: Das Honorar darf grundsätzlich nicht vom Ergebnis abhängen, also wirbt die Website nicht damit. § 9a StBerG Rahmen: Freigabe Freigabe jedes Textes durch die Kanzlei: Auch berufswidrige Werbung durch Dritte darf sie weder veranlassen noch dulden. § 9 BOStB Zulauf: Anfragen, wie sie bei einer Kanzlei ankommen Arbeitnehmer-Erklärung GmbH-Gründung Zahnarztpraxis Vermietung Kanzleiwechsel Lohnbuchhaltung Sieb 1 · Mandantengruppen-Seiten Maschen: Spezialisierung, die die Kanzlei belegen kann Nachweis von Kenntnissen und Erfahrung; keine Verwechslung mit Fachberaterbezeichnungen § 9 BOStB · § 43 Abs. 2 StBerG Sieb 2 · Annahmestand auf der Website Maschen: was die Kanzlei gerade aufnimmt, mit Datum Nicht passend: Absage mit Hinweis auf das amtliche Steuerberaterverzeichnis der BStBK § 86b StBerG Sieb 3 · Anfrageformular Rechtsform · Branche · Buchhaltung ja/nein · Lohn ja/nein · gewünschter Start Keine Steuer-Identifikations- nummer, keine Bescheide, kein Upload: Unterlagen erst nach Mandatsannahme § 57 StBerG · § 203 StGB Mandate, die über Jahre passen Quellen: §§ 9a, 43, 57, 57a, 86b StBerG · § 203 StGB · § 9 Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB, Stand 2022) · Richtlinien für Google-Unternehmensprofile Schematisch, vereinfacht, keine Rechtsberatung · Beispielanfragen frei gewählt, keine Mengen viktorpasztor.de · SEO für Steuerberater
Schematische Darstellung, vereinfacht, keine Rechtsberatung. Welche Hinweise auf deine Spezialisierung zulässig sind, klärt deine Steuerberaterkammer.

Steuerberatung für Zahnärzte, Gründer, Vermieter: Die Seite belegt, was kein Titel ausdrückt

Für deine Spezialisierung gibt es außer zwei Fachberaterbezeichnungen keinen amtlichen Titel. Die Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer kennt nur „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“, verliehen durch die Steuerberaterkammer und geführt nur beim eigenen Namen. Nach § 43 Abs. 2 StBerG darfst du weitere Berufsbezeichnungen nur führen, wenn sie amtlich verliehen sind; andere Zusätze sind im beruflichen Verkehr unzulässig, der Hinweis auf eine frühere Beamteneigenschaft ausdrücklich auch. Öffne deine Vita-Seite: Steht dort „ehemaliger Finanzbeamter“? Dann lass das prüfen.

Dass deine Kanzlei Zahnarztpraxen oder Gründer betreut, kann die Website trotzdem sagen, nur anders. Die Berufsordnung erlaubt Hinweise auf Qualifikationen, wenn sie räumlich klar von Name und Berufsbezeichnung getrennt stehen, keine Verwechslung mit Fachberaterbezeichnungen erzeugen und du im genannten Gebiet Kenntnisse und Erfahrung nachweisen kannst. Nach meiner Lesart ist eine Seite „Steuerberatung für Zahnärzte“ mit belegter Erfahrung deshalb der Weg; „Fachsteuerberater für Zahnärzte“ oder „Spezialist“ direkt hinter dem Namen gehört vorher zur Steuerberaterkammer deines Bezirks.

Die Mandantengruppen-Seite ist keine Liste aller Steuerarten. Sie beantwortet, was diese Gruppe vor dem Wechsel wissen will: wer sie betreut, mit korrekter Berufsbezeichnung, ob die Zusammenarbeit digital oder vor Ort läuft, welche Unterlagen wann gebraucht werden und für wen die Kanzlei nicht passt. Steuerliche Auskünfte stehen nicht darin. Ich schreibe die Seiten als SEO-Texte, die Fachlichkeit kommt aus deiner Kanzlei, und du gibst jeden Satz frei, aus einem Grund, der weiter unten steht.

Taschenrechner und Kugelschreiber auf Papierunterlagen auf einem Schreibtisch
Taschenrechner und Unterlagen: Die Mandantengruppen-Seite sagt, wer die Gruppe betreut und wie die Zusammenarbeit läuft, nicht, welche Steuerarten es gibt. Symbolbild.

Der Annahmestand: Die Website sagt, welche Mandate die Kanzlei gerade aufnimmt

Weil jedes neue Mandat Kapazität für Jahre bindet, gehört auf die Website ein Absatz mit Datum, der sagt, was ihr gerade annimmt: „Wir nehmen derzeit neue Mandate aus Heilberufen und Handwerk an, keine reinen Arbeitnehmer-Erklärungen.“ Dass Lohnsteuerhilfevereine seit September 2026 laut Bundesregierung mehr Fälle übernehmen dürfen, ist kein Konkurrenzkampf, sondern ein Grund, die Grenze klar zu ziehen. Wer nicht passt, bekommt in der Absage den Hinweis auf das amtliche Steuerberaterverzeichnis, das die Bundessteuerberaterkammer nach § 86b StBerG führt; es listet Name, Anschrift und Website jeder Kanzlei, aber keine Fachgebiete. Auch wer die Kanzlei empfohlen bekommt, prüft vor dem Anruf, ob sie für seine Rechtsform und Branche zuständig ist.

Das Anfrageformular fragt nur, was die Entscheidung über die Annahme braucht:

  • Rechtsform und Branche,
  • Umfang: Buchhaltung ja oder nein, Lohn ja oder nein,
  • gewünschter Start, dazu freiwillig der Grund des Wechsels,
  • Name und eine Kontaktmöglichkeit.

Keine Steuer-Identifikationsnummer, keine Bescheide, kein Upload. Die Verschwiegenheit nach § 57 Abs. 1 StBerG umfasst alles, was dir bei der Berufsausübung bekannt wird, und § 203 StGB nennt Steuerberater ausdrücklich; Unterlagen gehen erst nach Mandatsannahme über den sicheren Weg der Kanzlei, und ein Satz unter dem Formular sagt genau das. Ich baue die Strecke in Text und Feldauswahl; Datenschutzerklärung und Einwilligung für Tracking nach § 25 TDDDG liefern Anwalt und Anbieter.

Sachlich unterrichten, auch wenn ich den Text schreibe

Werbung ist dir nach § 57a StBerG erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, abgerufen im Oktober 2026). Eine Seite, die verspricht, „das Maximum aus deiner Erstattung“ zu holen, unterrichtet nicht sachlich und passt nicht einmal zum Beruf: Nach § 9a StBerG darf dein Honorar grundsätzlich nicht vom Erfolg oder von der Höhe einer Erstattung abhängen, mit Ausnahme nur im Einzelfall und in Textform. Was man nicht abrechnen darf, bewirbt man nach meiner Lesart auch nicht.

Der Satz, der für unsere Zusammenarbeit zählt, steht in der Berufsordnung: Unzulässig ist auch, berufswidrige Werbung durch Dritte zu veranlassen oder zu dulden. Jeder Text, den ich für deine Kanzlei schreibe, ist Werbung durch einen Dritten, und du stehst dafür ein. Deshalb geht jeder Text vor der Veröffentlichung zur Freigabe an dich; was du nicht freigibst, erscheint nicht. Das ist keine Höflichkeit, sondern Berufsordnung.

Preise auf der Website sind ein eigenes Thema: § 4 StBVV erlaubt in Textform eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung. Ob und wie du eine Pauschale online nennst, stimmst du vorher mit deiner Kammer ab; ich schreibe den Wortlaut danach. Ins Impressum gehören nach § 5 DDG Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen.

Kanzleiname, Beratungsstellen, Domain: Was ins Google-Profil gehört und was nicht

Das Profil der Kanzlei ist der Normalfall. Googles Richtlinien für Unternehmensprofile nennen Ärzte, Anwälte und Finanzplaner als Berufe mit eigenem Praktikerprofil; Steuerberater stehen nicht in der Aufzählung. Nach meiner Lesart gilt die Regel sinngemäß: Ein eigenes Profil für eine Berufsträgerin nur, wenn sie öffentlich eigenständig auftritt und am Standort direkt erreichbar ist; Mitarbeitende bekommen keines. Je Standort gibt es in der Regel höchstens ein Kanzleiprofil, und alle Standorte tragen in der Regel denselben Namen. Das passt zur Berufsordnung: Führt die Kanzlei eine Kurzbezeichnung, dann an allen Standorten einheitlich. Öffne dein Profil: Steht im Namen mehr als der Kanzleiname, etwa „Steuerberater Ärzte Hamburg“? Dann verstößt er gegen Googles Richtlinien; ob er auch berufsrechtlich zulässig ist, klärt deine Kammer. Der Name steht exakt wie auf Kanzleischild, Website und im Steuerberaterverzeichnis.

Ob eine zweite Beratungsstelle ein eigenes Profil bekommt, hängt daran, ob dort wirklich beraten wird; ein virtuelles Büro ist laut Google nicht profilfähig. Für Domains hat der Bundesgerichtshof 2010 eine Adresse aus Berufsbezeichnung und Region nicht beanstandet, weil sie keine Alleinstellung behauptete und die Region groß war; je enger der Ort, desto eher klingt es nach dem einzigen Steuerberater der Stadt, und das klärt die Kammer. Ich arbeite remote für Kanzleien in ganz Deutschland und sitze in Berlin. Wie ich Profile einrichte und pflege, steht unter Local-SEO-Beratung.

Häng bei der Buchung den Link zu deinem Google-Profil und deiner Teamseite an. Ich lese beides vor dem Termin und markiere jeden Zusatz im Namen und jede Bezeichnung, die zur Kammer gehört. 30 Minuten per Video, kostenlos.

→ Profil und Teamseite gegenlesen lassen

Bewertungen beantworten, ohne das Mandat zu bestätigen

Die Verschwiegenheit endet nicht am Bewertungsportal. § 57 Abs. 1 StBerG und § 5 der Berufsordnung erfassen alles, was dir bei der Berufsausübung bekannt wird, auch nach Mandatsende, und § 203 StGB stellt die Verletzung unter Strafe. Nach meiner Lesart ist schon „Ihre Unterlagen kamen jedes Jahr zu spät“ Mandatsinhalt, und selbst die Bestätigung, dass die Person Mandantin war, gibt preis, was sie öffentlich machen darf, du aber nicht. Ein Urteil zu Steuerberatern habe ich nicht gefunden; den Maßstab liefert ein anderer Beruf: Die hessische Datenschutzaufsicht hat laut Hessischem Ärzteblatt für 2024 zwei Arztpraxen mit Bußgeldern belegt, weil sie in Antworten auf Google-Bewertungen Patientendaten genannt hatten. Eine Antwort bedankt sich für die Rückmeldung, bedauert den Eindruck und bietet ein direktes Gespräch an, ohne Namen, ohne Jahr, ohne Vorgang.

Um Bewertungen bitten darfst du, ohne Anreiz und ohne Druck. Googles Richtlinien für Rezensionen verbieten Rabatte, die gezielte Bitte um positive Bewertungen und Rezensionen aus dem eigenen Team; ein Link oder QR-Code ist laut Google-Hilfe erlaubt. Der Moment ist das abgeschlossene Jahresgespräch, nicht die Mail mit der Rechnung: Der Bundesgerichtshof hat 2018 eine Zufriedenheitsabfrage per E-Mail als Werbung eingestuft, auch zusammen mit der Rechnung, und Werbung per Mail braucht nach § 7 UWG in der Regel eine Einwilligung.

Ratgeber und Steuernews: Stand-Datum, echte Autorin, eigene Einordnung

Bei Themen, die die finanzielle Lage von Menschen betreffen, achtet Google laut seiner Dokumentation zu hilfreichen Inhalten besonders darauf, ob man der Seite trauen kann: wer schreibt, mit welcher Qualifikation, mit welchen Quellen; einen einzelnen Rankingfaktor nennt Google dafür nicht. Einen Ratgeber „Steuerberater wechseln: Welche Unterlagen die neue Kanzlei braucht“ schreibt deshalb eine Berufsträgerin aus der Kanzlei mit, steht mit Namen und Berufsbezeichnung darüber, und der Text nennt Quelle und Stand. Das Stand-Datum ist bei Steuerthemen keine Formalie: Seit September 2026 gilt ein geändertes Steuerberatungsgesetz, und ein Ratgeber von 2024 kann heute falsch sein. Geändert wird das Datum aber nur, wenn der Inhalt überarbeitet wurde; Datumsänderungen ohne substanzielle Änderung nennt Google ausdrücklich als Warnsignal.

Viele Kanzleien binden lizenzierte Steuernews ein, monatlich und gleichlautend auf vielen Kanzlei-Websites. Für Mandanten ist das nützlich und in Ordnung. Für Google ist es derselbe Text an vielen Orten, und bei Duplikaten wählt Google nach eigener Doku eine kanonische Version; ob das für dieselben News auf vielen Kanzlei-Websites genauso gilt, sagt Google nicht ausdrücklich, nach meiner Lesart hat es aber wenig Grund, gerade deine Kanzlei dafür zu zeigen. Der Mehrwert, der dir gehört, ist die Einordnung je Mandantengruppe, mit Autorin und Datum. Ähnlich bei Stadtseiten: Zwölf Seiten „Steuerberater“ plus Ortsname, in denen nur der Ort wechselt, nennt Google in seinen Spam-Richtlinien Doorway-Missbrauch. Ratgeber und Einordnungen schreibe ich als SEO-Texte; die Steuerfachlichkeit kommt aus deiner Kanzlei.

Kanzleiübernahme: Domain weiterleiten, Profil behalten, Vorgänger kenntlich nennen

Anfang 2024 war laut Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer fast jede dritte Steuerberaterin bzw. jeder dritte Steuerberater 61 Jahre oder älter. Wie viele Kanzleien deshalb den Inhaber wechseln, sage ich nicht voraus; bei jeder Übernahme aber verliert eine Website, was sie über Jahre aufgebaut hat, wenn niemand hinsieht.

Drei Dinge aus meiner Relaunch- und Migrationserfahrung. Die alte Domain wird nicht abgeschaltet, sondern Seite für Seite auf die passende neue Seite weitergeleitet, nicht pauschal auf die Startseite. Das Google-Profil des Vorgängers wird nicht gelöscht, bevor geklärt ist, wie es weitergeht; am Ende darf es nur ein Kanzleiprofil je Standort geben, also werden Profile zusammengeführt statt verdoppelt. Und der Name des Vorgängers darf bleiben: Nach § 9 Abs. 5 der Berufsordnung dürfen ausgeschiedene Gesellschafter und Praxisvorgänger weiter genannt werden, wenn ihr Ausscheiden kenntlich gemacht ist. Auf der Teamseite steht dann „Kanzleigründer, bis 2026“, und wer nach dem alten Namen sucht, findet die Kanzlei statt einer Fehlermeldung.

Vor dem Umzug lohnt eine Bestandsaufnahme von Seiten, Profilen und Verzeichniseinträgen: das SEO-Audit ab 600 €, bei einer Übernahme der Teil, der am meisten Nacharbeit spart.

Steuerfachangestellte gesucht: eine Stellenseite je Stelle, die Ausbildung als eigene

Manche Kanzlei braucht eher eine Steuerfachangestellte als zehn neue Mandate. Die Bundesagentur für Arbeit führt in ihrer Fachkräfteengpassanalyse Berufe in der Steuerberatung als Engpassberufe, und zwar auf Spezialisten- und Expertenniveau wie Steuerfachwirte und Steuerberater; für Steuerfachangestellte weist sie keinen Engpass aus. Eine Anzeige im Portal läuft aus; eine Stellenseite bleibt und kann gefunden werden, wenn jemand „Steuerfachangestellte Job“ plus Ort sucht. Dass Bewerbungen kommen, verspreche ich nicht.

Damit Google eine Stelle in seiner Jobsuche zeigen kann, braucht sie laut Dokumentation zu JobPosting eine eigene Seite mit strukturierten Daten: Titel, Beschreibung, Kanzlei als Arbeitgeberin, Arbeitsort und Veröffentlichungsdatum, empfohlen Beschäftigungsart und Ablaufdatum, ein Gehalt nur, wenn es das echte ist. Der Ausbildungsplatz ist eine eigene Stelle mit eigener Seite. Besetzte Stellen laufen ab oder verschwinden mitsamt Markup, sonst wertet Google das als Verstoß. Das Markup lege ich an, wie unter OnPage-Optimierung beschrieben; eine Anzeige in der Jobsuche kann ich nicht zusagen.

Was die Betreuung kostet, gemessen am Monatshonorar eines Mandats

Die Rechnung mit frei gewählten Beträgen, weil ich keine Quelle zu üblichen Kanzleihonoraren habe: Angenommen, ein laufendes Mandat, etwa ein Freiberufler mit Buchhaltung, Abschluss und Erklärungen, bringt deiner Kanzlei 300 € Honorar im Monat. Dann entspricht das SEO-Audit ab 600 € zwei Monatshonoraren dieses Mandats; die Betreuung ab 500 € / Monat kostet im Jahr 6.000 €, also 20 Monatshonorare, rechnerisch ein solches Mandat, das 20 Monate bleibt, oder zwei, die je zehn Monate bleiben; eine Stunde Umsetzung oder SEO-Coaching zu 50 € ist ein Sechstel eines Monatshonorars. Bei einem kleineren Mandat mit 150 € im Monat verdoppeln sich die Zahlen. Zählen dürfen nur zusätzliche passende Mandate, die ohne Website und Profil nicht gekommen wären; eine Anfrage ist noch kein Mandat. Honorar ist nicht Gewinn, denn jedes Mandat bindet Arbeitszeit deines Teams, und ein Mandat, das passt, zählt mehr als zwei, die nicht passen. Rechne mit deinen eigenen Honoraren und deiner Kapazität.

Die Einstiege, komplett remote: Eine Einzelkanzlei mit vollem Mandantenstamm beginnt mit dem Audit; ich prüfe Profil, Seiten, Anfrageweg und Technik und schreibe auf, was fehlt und in welcher Reihenfolge, danach setzt du oder eine Mitarbeiterin selbst um, bei Bedarf mit SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket. Eine Kanzlei mit klarer Aufgabenliste bucht die Umsetzung zum Stundensatz 50 €. Eine Kanzlei mit mehreren Berufsträgern, Beratungsstellen, Übernahme oder laufender Personalsuche nimmt die Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar, mit allen Bausteinen von oben, Technik und einem Bericht im Monat in Alltagssprache. Exklusivität, eine Kanzlei je Ort und Mandantengruppe, ist auf Wunsch machbar. Ich bin keine Agentur, sondern ein Freelancer; Anzeigen betreue ich nicht.

Eine Steuerkanzlei als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht. Mitgebracht habe ich über 15 Jahre digitales Marketing, Local SEO als Schwerpunkt, Relaunches und Migrationen. Bei dir bleiben die fachlichen Inhalte, die Freigabe jedes Textes und die Abstimmung mit der Kammer; Steuer- oder Rechtsberatung gebe ich nicht. Wer ich bin, steht unter über mich; wie sich SEO-Preise zusammensetzen, unter SEO-Kosten.

Bring mit: deine Kanzlei-Website, die Mandantengruppe, die du ausbauen willst, und die, die du nicht mehr annimmst. Daraus wird in 30 Minuten per Video ein Einstieg, der zu deiner Kapazität passt.

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Betreuungab 500 € / Monat
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Stundensatz, auch SEO-Coaching per Video ohne Paket50 €
monatlich kündbar · Erstgespräch kostenlos, 30 Minuten per Video · mehr zu SEO-Kosten

Für die Einzelkanzlei meist das Audit, danach SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket. Für die Kanzlei mit mehreren Berufsträgern, Beratungsstellen oder Übernahme die Betreuung. Komplett remote, Antwort werktags in 24 h. Keine Garantie für Mandate, Rankings oder Bewerbungen.

Häufige Fragen zu SEO für Steuerberater

Was kostet SEO für eine Steuerkanzlei?

Die Betreuung beginnt bei 500 € / Monat und ist monatlich kündbar, das SEO-Audit bei 600 €, Umsetzung und SEO-Coaching per Video kosten 50 € je Stunde, das Erstgespräch nichts. Gemessen an einem angenommenen Mandat mit 300 € Honorar im Monat entspricht das Audit zwei Monatshonoraren und ein Betreuungsjahr 20; zählen dürfen nur zusätzliche passende Mandate, die ohne Website und Profil nicht gekommen wären. Für eine Einzelkanzlei mit vollem Mandantenstamm ist das Audit mit anschließendem Coaching der realistische Einstieg. Eine Garantie für Mandate oder Rankings gibt es nicht.

Darf ich als Steuerberater auf meiner Website mit einer Spezialisierung werben?

Werbung ist nach § 57a StBerG erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet. Hinweise auf Qualifikationen und Fortbildungen erlaubt die Berufsordnung, wenn sie räumlich klar von Name und Berufsbezeichnung getrennt stehen, keine Verwechslung mit Fachberaterbezeichnungen erzeugen und du im genannten Gebiet Kenntnisse und Erfahrung nachweisen kannst. Eine Seite „Steuerberatung für Zahnärzte“ mit belegter Erfahrung ist nach meiner Lesart der Weg; den Wortlaut prüft deine Steuerberaterkammer.

Darf ich mich „Spezialist“ oder „Fachberater für …“ nennen?

Amtliche Fachberaterbezeichnungen gibt es nur zwei: für Internationales Steuerrecht und für Zölle und Verbrauchsteuern, verliehen von der Steuerberaterkammer und nur beim eigenen Namen zu führen. Nach § 43 Abs. 2 StBerG sind weitere Berufsbezeichnungen nur zulässig, wenn sie amtlich verliehen sind; andere Zusätze im beruflichen Verkehr nicht. Ob „Spezialist“ räumlich getrennt vom Namen als Qualifikationshinweis zulässig ist, entscheidet im Zweifel deine Kammer, nicht ich; ein pauschales Ja oder Nein gibt es nicht.

Wie antworte ich auf eine schlechte Google-Bewertung, ohne die Verschwiegenheit zu verletzen?

Ohne Namen, ohne Vorgang und ohne zu bestätigen, dass die Person Mandantin war, auch wenn die Bewertung selbst davon erzählt. Die Verschwiegenheit nach § 57 StBerG umfasst alles, was dir bei der Berufsausübung bekannt wird, und § 203 StGB nennt Steuerberater ausdrücklich. Eine Antwort bedankt sich für die Rückmeldung, bedauert den Eindruck und bietet ein direktes Gespräch an. Ob eine ausführlichere Antwort eigene berechtigte Interessen wahrt, klärst du mit der Kammer.

Brauche ich für jede Beratungsstelle ein eigenes Google-Profil?

In der Regel ein Kanzleiprofil je Standort, aber nur dort, wo wirklich beraten wird und zu den angegebenen Zeiten jemand erreichbar ist; ein virtuelles Büro bekommt keines. Alle Standorte tragen laut Google in der Regel denselben Namen ohne Zusätze; führt die Kanzlei eine Kurzbezeichnung, steht sie nach der Berufsordnung an allen Standorten einheitlich. Einzelprofile für Berufsträger kommen nach meiner Lesart nur infrage, wenn die Person öffentlich eigenständig auftritt und am Standort direkt erreichbar ist.

Was passiert mit Website und Google-Profil, wenn ich eine Kanzlei übernehme?

Die alte Domain wird Seite für Seite auf die passenden neuen Seiten weitergeleitet, nicht pauschal auf die Startseite. Das Profil des Vorgängers wird nicht gelöscht, bevor geklärt ist, wie es weitergeht; am Ende gibt es ein Kanzleiprofil je Standort. Der Vorgänger darf nach § 9 Abs. 5 der Berufsordnung weiter genannt werden, wenn sein Ausscheiden kenntlich ist. Vorher lohnt eine Bestandsaufnahme als SEO-Audit ab 600 €.

Lohnt sich ein Absatz zum Annahmestopp auf der Website?

Ja, weil jedes Mandat Kapazität für Jahre bindet und die Bundesagentur für Arbeit Berufe in der Steuerberatung als Engpassberufe führt. Ein Absatz mit Datum sagt, welche Mandate die Kanzlei gerade annimmt und welche nicht; wer nicht passt, bekommt in der Absage den Hinweis auf das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Das spart Telefonzeit und hält das Postfach in der Abgabesaison frei.

Kann ich lizenzierte Steuernews auf meiner Website nutzen?

Für Mandanten ja, das ist nützlich und zulässig. Bei Duplikaten wählt Google eine kanonische Version; ob das für denselben Text auf vielen Kanzlei-Websites genauso gilt, sagt Google nicht ausdrücklich, aber dass gerade deine Kanzlei dafür gezeigt wird, ist nach meiner Lesart unwahrscheinlich. Der eigene Beitrag ist die Einordnung je Mandantengruppe, mit Autorin aus der Kanzlei und Stand-Datum.

Arbeitest du auch für andere Steuerkanzleien in meiner Stadt?

Exklusivität ist auf Wunsch machbar, je Ort und Mandantengruppe; das vereinbaren wir im Erstgespräch. Ich arbeite remote für Kanzleien in ganz Deutschland und sitze in Berlin. Stadtseiten, die Besucher nur auf eine andere Seite lenken oder in denen nur der Ortsname wechselt, baue ich nicht, weil Google solche Seiten in seinen Spam-Richtlinien als Doorway-Missbrauch nennt.

Gilt das auch für Wirtschaftsprüfer oder Kanzleien mit Anwälten?

Die Struktur ja: Mandantengruppen-Seiten, Annahmestand, Profil, Bewertungsantworten ohne Mandatsbezug und Stellenseiten funktionieren dort genauso. Das Berufsrecht ist ein eigenes; für Wirtschaftsprüfer klärst du Bezeichnungen und Werbung mit der Wirtschaftsprüferkammer. Für Kanzleien mit Anwälten gilt zusätzlich, was unter SEO für Anwälte steht.

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Weitere Informationen

Welche Mandate soll deine Website bringen, und welche nicht?

Wir legen dein Google-Profil und eine Seite deiner Website auf das Sieb: Welche Spezialisierung kannst du belegen, was nimmst du gerade an, und was fragt dein Formular, das es nicht wissen darf? 30 Minuten per Video, ohne Kosten.

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