Branche · Immobilienmakler, Maklerbüros und Einzelmakler

SEO für Immobilienmakler: Verkaufsaufträge über deine Website, mit Aussagen, die du einlösen kannst

SEO für Immobilienmakler bringt dir Verkaufsaufträge von Eigentümern über deine eigene Website und dein Google-Unternehmensprofil; Käufer für Objekte, die ohnehin auf den großen Immobilienportalen stehen, sind nicht das Ziel. Was auf diesen Seiten steht, ist Werbung und wird so gelesen: von Eigentümern, von Mitbewerbern und, wie die Fälle der Wettbewerbszentrale zeigen, im Streitfall von Gerichten. Ich baue deshalb Seiten, die Eigentümer überzeugen und nur versprechen, was du hältst: als SEO-Audit ab 600 €, zum Stundensatz 50 € oder in der Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Seite, die bei Google vorn steht, lesen Eigentümer, Mitbewerber und im Streitfall ein Gericht; die Wettbewerbszentrale hat 2022 allein in der Immobilienwirtschaft rund 220 Beschwerden und Anfragen bearbeitet. Die Fälle im Bericht betreffen unter anderem Bewertungsangebote, Provisionsangaben und Sterne.
  • Verkäuferseite, Bewertungsformular und Objektseiten tragen Pflichten, die in dieser Kombination fast nur Makler auf der Website haben: Energieangaben nach § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz, Grenzen für die Provision des Käufers bei Wohnung und Einfamilienhaus, wenn der Käufer Verbraucher ist, Widerrufsbelehrung, wenn der Maklervertrag im Fernabsatz zustande kommt, also per E-Mail, Telefon oder über die Website.
  • Zuerst kommt die Seite, auf der ein Eigentümer dich beauftragt, dann das Profil, dann die Objektseiten; Gebietsseiten nur für Orte, in denen du wirklich verkaufst.
  • Ein Maklerbüro als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht. Local SEO gehört zu meinen Schwerpunkten, und Formulare, Anfragestrecken und Vertrauen funktionieren bei Maklern wie in den E-Commerce- und B2B-Projekten, aus denen ich komme.
  • Für eine Einzelmaklerin mit wenigen Verkäufen im Jahr sind das SEO-Audit ab 600 € und das SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video der realistische Einstieg; Garantien für Rankings, Anfragen oder Aufträge gibt es nicht.
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Jede Seite, die bei Google rankt, ist auch eine Werbeanzeige

Was deine Website verspricht, musst du einlösen können, denn eine Seite, die vorn steht, wird nicht nur von Eigentümern gelesen. Die Wettbewerbszentrale hat laut ihrem Branchenbericht Immobilienwirtschaft 2022 rund 220 Beschwerden und Beratungsanfragen zu dieser Branche bearbeitet. Die Fälle darin betreffen genau die Stellen, an denen Suchmaschinenoptimierung für Makler wirken soll: die kostenlose Bewertung, die Provisionsangabe, die Sterne, das Wort „Marktführer“, die Kleinanzeige ohne Makler-Kennzeichnung. Mein Umgang damit ist kein Angstmachen vor Abmahnungen. Was ein Gericht schon geprüft hat, musst du auf deiner Seite nicht selbst ausprobieren.

Der Grund, warum die Akquise-Seite zuerst kommt, steht im Immobilienmarktbericht Deutschland 2025 mit Daten für 2024: 805.000 Kaufverträge, 9 % mehr als im Vorjahr, 73 % davon Wohnimmobilien, 253.000 verkaufte Eigenheime, und trotzdem liegt die Zahl der Kaufverträge weiterhin deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Für Makler heißt das aus meiner Sicht: Verkaufsaufträge sind knapp. Die Seite, auf der ein Eigentümer dich beauftragt, ist deshalb die Seite, an der ich zuerst arbeite; Objekte werden ohnehin breit vermarktet, und das Vertrauen, das einen Auftrag bringt, entsteht auf deiner eigenen Website.

Ein Profil fürs Büro, eines je Maklerin: was Google bei Maklern ausdrücklich erlaubt

Google zählt Immobilienmakler in seinen Richtlinien für Unternehmensprofile ausdrücklich zu den Berufen, bei denen die einzelne Person ein eigenes Profil haben darf, neben Ärzten, Anwälten und Versicherungsvertretern. Bedingung ist, dass sie am bestätigten Standort zu den angegebenen Zeiten direkt erreichbar ist. Arbeiten mehrere Makler in einem Büro, bekommt das Büro ein eigenes Profil und jede Maklerin eines, dessen Titel nur ihr Name ist; ist sie die einzige Praktikerin der Marke, lautet der Titel „Marke: Name“. Assistenz und Backoffice bekommen kein Profil, ein zweites Profil je Spezialisierung ebenso wenig, und Vertriebsmitarbeiter eines Konzerns gelten nicht als Praktiker.

Für den Standort gilt laut derselben Richtlinie: Ein virtuelles Büro ist nicht zulässig, ein Postfach auch nicht, und Coworking nur mit Beschilderung und Besetzung zu den Geschäftszeiten. In den Namen gehört nur der Name; „Immobilienmakler Berlin Mitte, Haus verkaufen“ ist keiner. Bei den Kategorien wählst du so wenige wie möglich, und zwar die, die dein Kerngeschäft am genauesten beschreibt, nach Googles Logik „ist ein“, nicht „hat ein“. Name, Adresse und Telefonnummer sind auf Website, Profil, Portalprofilen und Verbandsverzeichnissen identisch. Und weil Maklertätigkeit nach § 34c GewO erlaubnispflichtig ist, gehört nach § 5 DDG die zuständige Aufsichtsbehörde ins Impressum, bei § 34c meist die Stelle, die deine Erlaubnis erteilt hat. Wie ich Profile pflege, steht unter Local-SEO-Beratung.

Was ein Eigentümer liest, bevor er anruft: die Verkäuferseite

Eine Seite je Verkaufssituation, die du wirklich betreust, beantwortet die Suche „Haus verkaufen“ plus Ortsname besser als eine Leistungsliste. Die Situationen kennst du aus deinen Aufträgen: Verkauf aus dem Bestand, Verkauf nach einem Erbfall oder aus einer Erbengemeinschaft, Verkauf bei Trennung, Verkauf mit Mieter, Verkauf einer Kapitalanlage. Jede dieser Seiten nennt den Ablauf mit deiner Rolle, die Unterlagen, die du vom Eigentümer brauchst, die Ansprechpartnerin mit Foto und Namen, dein Gebiet und die Provision. Rechtsfragen aus Erbfall oder Trennung beantwortet die Seite nicht; sie sagt, wen du dafür empfiehlst.

Eine Hand reicht einer anderen Hand einen Hausschlüssel an einem Ring
Schlüsselübergabe: Der Weg dorthin beginnt für viele Eigentümer mit einer Suche und einer Verkäuferseite, die den Ablauf erklärt. Symbolbild.

Der Marktkommentar auf dieser Seite braucht eine Quelle und ein Gebiet. Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 in seiner vorläufigen Pressemitteilung Preise für Wohnimmobilien insgesamt 0,6 % über dem Vorjahresquartal; Eigentumswohnungen in den sieben größten Metropolen lagen 0,4 % darunter, in Großstädten außerhalb 2,0 % darüber, in dichter besiedelten ländlichen Kreisen 1,8 % darunter. Der Satz „Die Preise steigen wieder“ hilft also keinem Eigentümer, weil er für seine Straße falsch sein kann. Auf die Verkäuferseite gehört der Kommentar für dein Gebiet mit Fundstelle, etwa dem amtlichen Marktbericht deiner Stadt oder deines Landkreises.

Spitzenstellungen gehören nur mit Beleg auf die Seite. Werbung mit „Bestpreis“ hat ein Landgericht 2022 untersagt; die Berufung war laut Wettbewerbszentrale Stand Ende 2022 anhängig. Spitzenaussagen wie „Höchstpreis“ halten Oberlandesgerichte seit Jahren für irreführend. Ein anderes Landgericht verurteilte einen Makler, der „Höchstpreis“ nur durch „Bestpreis“ ersetzt hatte, zur Zahlung der Vertragsstrafe (nicht rechtskräftig). „Marktführer“ und „TÜV-geprüfter 5-Sterne-Makler“ ohne Grundlage hat ein Landgericht 2021 untersagt; die Berufungen waren laut Wettbewerbszentrale Stand Ende 2022 anhängig. Für deine Seite heißt das: Was du über dich behauptest, muss sich belegen lassen, und was sich belegen lässt, überzeugt Eigentümer ohnehin mehr, etwa die Zahl der im Gebiet verkauften Objekte in einem genannten Zeitraum oder Referenzobjekte, die der Eigentümer freigegeben hat. Wie ich solche Seiten schreibe, steht unter SEO-Texte.

Schick mir bei der Buchung den Link zu deiner Verkäuferseite. Ich lese sie vor dem Gespräch zweimal, einmal als Eigentümer, der verkaufen will, und einmal als Mitbewerber, der nach einer angreifbaren Aussage sucht. Dann sprechen wir 30 Minuten per Video darüber. Kostenlos.

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Die kostenlose Bewertung: Die Überschrift verspricht, das Formular muss liefern

Ein Bewertungsangebot ist zulässig, wenn dahinter die Leistung steht, die die Überschrift nennt. Ein Landgericht hat 2022 einem Anbieter untersagt, eine Wertberechnung „in 3 Minuten“ zu versprechen, wenn Nutzer nach den Fragen keinen Wert bekamen, sondern nur den Hinweis, dass ihre Anfrage an drei Betriebe weitergeleitet wird, so der Bericht der Wettbewerbszentrale. Steht „kostenlose Immobilienbewertung“ über deinem Formular, bekommt der Eigentümer also eine Einschätzung, in der genannten Zeit, von dir. Nenn diese Einschätzung Einschätzung oder Marktwerteinschätzung, nicht Gutachten, wenn kein Gutachter sie erstellt. Das Angebot wird dadurch nicht schwächer, nur ehrlicher, und ehrlich ist bei Eigentümern, die gerade zehn Maklerseiten vergleichen, ein Unterschied.

Das Formular selbst erhebt Daten, und Art. 13 DSGVO verlangt dabei Angaben zum Verantwortlichen, zu Zweck und Rechtsgrundlage, zu Empfängern, etwa einem Software-Anbieter, der die Daten verarbeitet, und zur Speicherdauer. Die Datenschutzerklärung schreibt dein Anwalt; der Platz für den Hinweis und für ein getrenntes, nicht vorangekreuztes Kästchen ist Website-Arbeit. Das Kästchen braucht es, weil E-Mail-Werbung nach § 7 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraussetzt: Wer über das Bewertungsformular eine Adresse bekommt, hat damit keine Erlaubnis für einen Newsletter. Dasselbe Risiko trägt Kaltakquise per E-Mail bei Privatverkäufern; ein Landgericht hat sie 2022 ohne Einwilligung untersagt, die Berufung war Stand Ende 2022 anhängig. Und Anfragen wandern nicht ohne Rechtsgrundlage an Tippgeber oder Dritte; die Wettbewerbszentrale berichtet von einem Verfahren zu Tippgebern und Datenweitergabe, das Ende 2022 anhängig war. Öffne heute dein Bewertungsformular und lies die Überschrift neben dem, was nach dem Absenden wirklich passiert.

Provision auf der eigenen Seite: Textform, Obergrenze für Käufer, Fälligkeit

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Verbraucher verkauft werden, begrenzt das Gesetz, wie viel der Käufer zahlen kann, und daran hängt, was deine Website über Provision sagen kann. Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf nach § 656a BGB der Textform. Lässt du dich von beiden Seiten bezahlen, dann nach § 656c nur in gleicher Höhe; hat nur eine Seite dich beauftragt, bleibt eine Weitergabe an die andere nach § 656d nur wirksam, wenn dein Auftraggeber mindestens gleich viel zahlt, und fällig wird der Anspruch gegen die andere Seite erst, wenn dein Auftraggeber gezahlt hat und das nachgewiesen ist. Beides gilt nach § 656b nur, wenn der Käufer Verbraucher ist.

Die Werbefolge: Eine Provisionsfreiheit für Verkäufer, die es nicht gab, hat ein Landgericht 2022 als irreführend untersagt; die Berufung war laut Wettbewerbszentrale Stand Ende 2022 anhängig. Dieselbe Stelle beanstandet Courtage-Angaben, bei denen der genannte Satz nicht der Satz ist, den der Kunde am Ende zahlt. Für deine Seite entscheidet das zwei Dinge: Die Provision steht als vollständiger Satz da, den der Kunde tatsächlich zahlt, ohne Zuschläge im Kleingedruckten, und sie steht an einer Stelle, die von jeder Verkäufer- und Objektseite erreichbar ist. Die Höhe und der Vertragstext bleiben bei dir und deinem Anwalt oder Verband. Für die Vermietung gilt etwas anderes: Nach § 2 Abs. 1a WoVermRG, dem Bestellerprinzip, zahlt der Wohnungssuchende kein Entgelt, außer du hast den Auftrag des Vermieters ausschließlich wegen seines Suchauftrags eingeholt; deine Vermietungsseite sagt das in einem Satz.

Sterne, Siegel und die Bitte nach dem Notartermin

Eine Sternangabe auf deiner Website braucht Anzahl, Zeitraum und Quelle daneben. Durchschnittssterne ohne Angabe von Anzahl und Zeitraum hat ein Landgericht 2022 teilweise untersagt, die Berufung war Stand Ende 2022 anhängig. Ein Makler, der fünf Sterne zeigte, obwohl es tatsächlich 4,4 waren, gab laut Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung ab. Deshalb kommt auf die Seite ein Widget mit Live-Daten statt eines Screenshots von vor zwei Jahren. Zeigst du Bewertungen auf der eigenen Website, verlangt § 5b Abs. 3 UWG die Angabe, ob und wie du sicherstellst, dass sie von echten Kunden stammen; gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder zu beauftragen, verbietet Anhang Nr. 23c zum UWG. Siegel und Auszeichnungen bekommen eine Fundstelle; „bestes Immobilienunternehmen der Welt“ ohne eine solche endete im selben Bericht in einer Unterlassungserklärung.

Die Bewertung nach dem Verkauf entsteht ohne Anreiz und ohne Druck. Googles Richtlinien für Rezensionen verbieten Zahlungen und Rabatte, das gezielte Bitten um positive Rezensionen, das Drängen, während Kunden vor Ort sind, und Rezensionen aus einem Interessenkonflikt heraus. Für dich bedeutet das: kein Tablet beim Notartermin oder bei der Schlüsselübergabe, kein Nachlass auf die Provision für fünf Sterne, und Mitarbeitende oder Tippgeber, die an der Provision verdienen, bewerten nicht. Für die Mail „Wie zufrieden waren Sie mit dem Verkauf?“ gilt, was der Bundesgerichtshof 2018 für einen Online-Händler entschieden hat (VI ZR 225/17): Eine Bewertungsbitte per E-Mail ist Werbung, auch wenn dieselbe Mail die Rechnung enthält, und ohne Einwilligung und Widerspruchsmöglichkeit war sie rechtswidrig. Die Einwilligung holst du bei der Auftragserteilung ein, getrennt vom Vertrag. Teilen darfst du laut Google-Hilfe einen Link oder QR-Code, und in Antworten auf Bewertungen stehen keine privaten Daten: keine Objektadresse, kein Kaufpreis, keine Namen von Käufern oder Erben, auch wenn der Kunde selbst etwas davon geschrieben hat.

Energiewerte, Makler-Kennzeichnung und was nach dem Verkauf von der Objektseite bleibt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt laut Verbraucherzentrale das Gebäudemodernisierungsgesetz; die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen stehen weiter in § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz). Liegt ein Energieausweis vor, stellt auch der Makler, der die Anzeige in kommerziellen Medien verantwortet, sicher, dass sie enthält:

  • die Art des Energieausweises, Bedarf oder Verbrauch,
  • den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch,
  • die wesentlichen Energieträger der Heizung,
  • bei Wohngebäuden das Baujahr,
  • bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse.

Ob deine eigene Website ein kommerzielles Medium ist, sagt der Normtext nicht ausdrücklich; die Verbraucherzentrale spricht allgemein von der Immobilienanzeige. Ich lege die fünf Felder in jeder Objektseiten-Vorlage an, als gälte es; die Rechtsfrage klärst du mit Verband oder Anwalt. Den Ausweis selbst legst du spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vor.

Zweigeschossiges Backsteinhaus mit gelben Ziegelbändern, Satteldach und Holztür unter bewölktem Himmel
Backsteinhaus mit Satteldach: Auf der Objektseite stehen neben den Fotos die Energieangaben aus dem Ausweis und dein Name als Makler. Symbolbild.

Deine Makler-Eigenschaft bleibt auf jeder Anzeige sichtbar: Für Anzeigen, die wie Privatinserate wirkten, hat ein Landgericht 2022 laut Wettbewerbszentrale ein Ordnungsgeld von 75.000 € verhängt. Bei der Vermietung verlangt § 6 Abs. 2 WoVermRG in öffentlichen Anzeigen deinen Namen, die Bezeichnung als Wohnungsvermittler, den Mietpreis und die Angabe, ob Nebenleistungen gesondert zu zahlen sind. Nach dem Verkauf wird die Objektseite als verkauft gekennzeichnet und mit Einwilligung des Eigentümers zur Referenz, ohne Adresse und Kaufpreis, sonst sauber weitergeleitet. In den strukturierten Daten bekommt dein Büro den Typ RealEstateAgent, Objektseiten können RealEstateListing tragen; das hilft Maschinen beim Einordnen, ohne Garantie für eine besondere Darstellung. Laut einer Auswertung eines großen Immobilienportals wurden Ende 2025 rund zwei Drittel der dort angebotenen Eigentumswohnungen in den zehn größten Städten von Maklern inseriert; Objekte laufen breit über Portale, und deine Objektseite ist der Ort, an dem ein Eigentümer sieht, wie du sein Haus zeigen würdest. Was ich an der Vorlage prüfe, steht unter OnPage-Optimierung.

Wenn der Maklervertrag auf deiner Website entsteht

Ein Exposé mit Provisionshinweis kann ein Vertragsangebot sein, und dann entscheidet deine Website mit, ob du die Provision bekommst. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden (I ZR 30/15): Ein Exposé mit eindeutigem Provisionsverlangen ist ein Angebot des Maklers, die Bitte des Interessenten um einen Besichtigungstermin nimmt es an; läuft das per E-Mail und Telefon, ist es ein Vertrag im Fernabsatz, und ohne Widerrufsbelehrung gab es nach dem Widerruf weder Provision noch Wertersatz. Das Urteil erging zum damaligen Recht; der Grundsatz aus Fernabsatz, Widerrufsrecht und Belehrung steht heute in den §§ 312g und 355 ff. BGB.

Nach § 356 BGB beginnt die Widerrufsfrist erst mit ordnungsgemäßer Belehrung, und das Widerrufsrecht erlischt ohne Belehrung spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss; Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen gibt es nach § 357a Abs. 2 nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass du vor Fristablauf beginnst, und belehrt wurde. Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine ständig verfügbare Widerrufsfunktion, den Widerrufsbutton; Verträge am Telefon oder per E-Mail fallen laut Europäischem Verbraucherzentrum nicht darunter. Zur Schaltfläche selbst gibt es schon ein Urteil: Kommt der Maklervertrag per Klick auf deiner Website oder in deinem Exposé-System zustande, muss die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich eindeutig heißen. „Senden“ reicht nicht. Sonst ist der Vertrag unwirksam, und die Provision ist weg; auch die spätere Bitte um eine Besichtigung rettet ihn nicht (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2025, I ZR 159/24). Ob der Widerrufsbutton auch hier greift, ist offen; lass das prüfen. Für die Seite folgt daraus: Exposé-Anforderungsformular, Beschriftung der Schaltfläche, Belehrung, Textform-Bestätigung und gegebenenfalls Widerrufsbutton gehören zur Website-Arbeit, nicht nur in den Ordner deines Anwalts, der den Wortlaut liefert. Öffne heute dein Exposé-Formular, lies, was auf der Schaltfläche steht, und such die Widerrufsbelehrung.

Fristenleiste: Ab wann eine Anfrage ein Maklervertrag ist, sechs Rechtsmarken auf einer Zeitachse und zwei Widerrufsfrist-Balken Schematische Zeitachse von links nach rechts mit sechs nummerierten Marken: Eins, Exposé mit Provisionshinweis verschickt, nach dem Bundesgerichtshof ein Angebot. Zwei, Interessent bittet um Besichtigung, Annahme, Vertrag im Fernabsatz. Drei, Textform nach Paragraf 656a BGB: Sie gilt schon für den Vertrag aus Marke zwei, wenn es um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus geht. Vier, Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Fünf, Notartermin. Sechs, Provision: bei Vertrag mit beiden Seiten gleich hoch nach Paragraf 656c BGB; bei Weitergabe an den Käufer erst fällig, wenn der Auftraggeber gezahlt hat, Paragraf 656d BGB. Unter der Achse zwei Balken, die bei Marke zwei beginnen: ein kurzer gefüllter Balken, gesetzliche Widerrufsfrist mit ordnungsgemäßer Belehrung, und ein langer schraffierter Balken, ohne Belehrung bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Paragraf 356 BGB, mit dem Hinweis, dass ohne Belehrung nach dem Widerruf die Provision entfallen kann, Bundesgerichtshof 2016. Darunter ein kleines Schaltflächen-Symbol mit der Aufschrift Vertrag widerrufen und dem Hinweis auf den Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026 nach Paragraf 356a BGB, wenn der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird, und dem Hinweis, dass ein Vertrag per Klick nach dem Bundesgerichtshof 2025 eine Schaltfläche wie zahlungspflichtig bestellen braucht, sonst ist er unwirksam; ob der Widerrufsbutton auch für Exposé-Formulare gilt, ist offen. Unten eine Quellenlegende. Keine Beträge, keine Namen, keine Nachbildung einer Software. Ab wann eine Anfrage ein Maklervertrag ist: die Fristenleiste Sechs Rechtsmarken auf dem Weg vom Exposé zur Provision, und zwei Widerrufsfristen, die an derselben Stelle beginnen. 1 · Exposé verschickt 2 · Bitte um Besichtigung 3 · Textform 4 · Energieausweis 5 · Notartermin 6 · Provision mit eindeutigem Provisionshinweis: ein Angebot des Maklers nimmt das Angebot an; per E-Mail und Telefon ein Vertrag im Fernabsatz gilt schon für den Vertrag aus Marke 2: Vertrag über Wohnung oder Einfamilien- haus bedarf der Textform spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen Kaufvertrag wird beurkundet Vertrag mit beiden Seiten: gleich hoch; bei Weiter- gabe an den Käufer erst fällig, wenn der Auftrag- geber gezahlt hat BGH 2016, I ZR 30/15 BGH 2016, I ZR 30/15 § 656a BGB Verbraucherzentrale, GModG Ablaufschritt, keine Norm §§ 656c, 656d BGB ZEITLICHER ABLAUF · SCHEMATISCH 1 2 3 4 5 6 gesetzliche Widerrufsfrist, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde Fristbeginn erst mit der Belehrung · § 356 BGB ohne Belehrung: bis zu 12 Monate und 14 Tage § 356 BGB · ohne Belehrung kann nach dem Widerruf die Provision entfallen (BGH 2016, I ZR 30/15) Vertrag widerrufen Widerrufsbutton seit 19.06.2026, wenn der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird (§ 356a BGB). Vertrag per Klick: Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ nötig, sonst unwirksam (BGH 2025, I ZR 159/24). Ob der Widerrufsbutton auch für dein Exposé-Formular gilt, ist offen: prüfen lassen. Quellen BGH, Urteil vom 07.07.2016, I ZR 30/15 · BGH, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 159/24 · §§ 356, 356a, 357a BGB · §§ 656a, 656c, 656d BGB Verbraucherzentrale zum Gebäudemodernisierungsgesetz · Europäisches Verbraucherzentrum zum Widerrufsbutton Schematische Darstellung: keine Beträge, keine Namen, keine Nachbildung einer Software. Fristen und Wirksamkeit hängen vom Einzelfall ab. viktorpasztor.de · SEO für Immobilienmakler
Schematische Darstellung, vereinfacht, keine Rechtsberatung. Fristen und Wirksamkeit hängen vom Einzelfall ab.

Gebietsseiten nur für die Orte, in denen du wirklich verkaufst

Eine Seite je Stadtteil lohnt sich nur, wenn sie etwas enthält, das es nur über diesen Stadtteil zu sagen gibt. Googles Spam-Richtlinien nennen mehrere Seiten, die auf einzelne Regionen oder Städte zielen und Nutzer auf eine Seite schleusen, als Doorway-Missbrauch, und massenhaft erzeugte Seiten, die vor allem Rankings manipulieren sollen, als Scaled Content Abuse, ausdrücklich auch mit generativer KI. Zwanzig Ortsseiten, in denen nur der Ortsname wechselt, sind genau das. Eine Gebietsseite mit eigener Substanz ist etwas anderes: Objekte, die du dort verkauft hast und deren Eigentümer der Nennung zugestimmt haben, ein Lage- und Marktkommentar mit Quelle, die Maklerin, die das Gebiet betreut, mit Foto und Durchwahl. Wie Referenzobjekte mit Einwilligung auf einer Website funktionieren, zeigt die Seite SEO für Architekten; der Unterschied beim Makler ist, dass die Referenz das Vertrauen des nächsten Eigentümers gewinnen soll, nicht die Bewunderung für den Entwurf. Fehlt dir für ein Gebiet all das, gibt es dort keine Seite, bis du den ersten Verkauf dort gemacht hast.

Lohnt sich das für ein Büro mit zwei Maklern?

Das hängt an deinem Provisionsumsatz je Auftrag, und den kennst nur du. Zuerst die Einstiege, alle komplett remote und ohne Versprechen auf Rankings, Anfragen oder Aufträge.

SEO-Audit ab 600 €

Für die Einzelmaklerin und das kleine Büro. Ich prüfe Profil, Verkäuferseite, Bewertungsformular, Objektseiten-Vorlage mit den Pflichtfeldern, Exposé-Formular, strukturierte Daten und die Technik auf dem Handy und schreibe auf, was fehlt und in welcher Reihenfolge du es schließt. Danach setzt du selbst um, bei Bedarf mit SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket. Details unter SEO-Audit.

Stundensatz 50 €, Umsetzung oder Coaching

Für das Büro mit klarer Aufgabenliste: Profile nach Google-Regeln anlegen, eine Verkäuferseite je Situation schreiben, das Bewertungsformular mit Platz für Datenschutzhinweis und getrenntem Kästchen bauen. Entweder ich setze um, oder du teilst den Bildschirm und wir gehen es gemeinsam durch; wie viele Stunden es werden, entscheidest du.

Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar

Für das Büro mit mehreren Maklern, mehreren Gebieten oder einer Vermietungsabteilung. Ich übernehme Büro- und Einzelprofile, Verkäuferseiten, Bewertungsangebot, Gebietsseiten mit Substanz, die Objektseiten-Vorlage mit Energiefeldern, Makler-Kennzeichnung und Provisionstext-Platz, den Bewertungsprozess, strukturierte Daten und die Technik; einmal im Monat gibt es einen Bericht in Alltagssprache. Exklusivität, also ein Büro je Gebiet, ist auf Wunsch machbar.

Jetzt die Rechnung, mit frei gewählten Beträgen, weil ich keine belastbare Quelle zu üblichen Provisionsumsätzen habe. Angenommen, ein abgeschlossener Verkaufsauftrag bringt deinem Büro 8.000 € Provisionsumsatz: Dann kostet die Betreuung im Jahr ab 6.000 €, also mindestens drei Viertel eines solchen Auftrags; das Audit entspricht 7,5 % davon, eine Stunde Coaching oder Umsetzung weniger als einem Prozent. Bei 4.000 € je Auftrag, etwa einer kleineren Wohnung oder einer geteilten Provision, trägt sich die Betreuung mit anderthalb zusätzlichen Aufträgen im Jahr, das Audit mit 15 % eines Auftrags. Setz statt 8.000 € deinen eigenen Betrag ein.

Dabei zählen nur Aufträge, die ohne Website und Profil nicht gekommen wären; eine Anfrage ist noch kein Auftrag, ein Auftrag noch kein Verkauf, und Provisionsumsatz ist nicht Gewinn, weil Zeit, Exposé, Fotos, Portalkosten und Teamanteile abgehen. Zieh deine eigenen Kosten ab. Ehrlich eingeordnet: Für eine Einzelmaklerin mit wenigen Verkäufen im Jahr ist die monatliche Betreuung eine echte Schwelle, und das Audit mit anschließendem Coaching ist dort der Einstieg, der zu den Zahlen passt.

Ein Maklerbüro als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht, und ich erfinde hier keine. Mitgebracht habe ich über 15 Jahre digitales Marketing, Relaunches und Migrationen und Projekte aus E-Commerce und B2B, in denen Anfragestrecken, Formulare und Vertrauen auf dieselbe Weise entscheiden wie bei dir. Bei dir bleibt, was nur du liefern kannst: Provisionshöhe und Maklerverträge, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung mit Anwalt oder Verband, die Energieausweis-Daten vom Eigentümer, Einwilligungen für Referenzobjekte und Fotos, die Marktwerteinschätzungen selbst und die Antworten auf Bewertungen, wenn du willst gemeinsam. Rechtstexte schreibe ich nicht, Rechtsberatung gebe ich nicht. Wer ich bin, steht auf der Seite über mich.

Welcher Einstieg zu deinem Büro passt, klären wir in 30 Minuten per Video. Bring deinen Provisionsumsatz je Auftrag mit und die Zahl der Makler, die ein eigenes Profil brauchen. Antwort werktags in 24 h.

→ Termin: Welcher Einstieg passt zu meinem Büro

Alle Preise stehen hier, nicht erst im Angebot.

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Für die Einzelmaklerin passt meist das Audit, danach das SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket. Für das Büro mit mehreren Maklern, Gebieten oder Vermietung eher die Betreuung. Alles läuft komplett remote. Antwort werktags in 24 h. Keine Garantie für Rankings, Anfragen oder Verkaufsaufträge.

Häufige Fragen zu SEO für Immobilienmakler

Lohnt sich SEO für einen Einzelmakler oder ein kleines Büro?

Rechne es mit deinem Provisionsumsatz je Auftrag. Bei angenommenen 8.000 € je Auftrag kostet die Betreuung ab 500 € / Monat im Jahr drei Viertel eines zusätzlichen Auftrags, bei 4.000 € anderthalb; das Audit ab 600 € entspricht 7,5 beziehungsweise 15 % eines Auftrags. Für eine Einzelmaklerin mit wenigen Verkäufen im Jahr ist die Betreuung eine echte Schwelle; dort beginnst du mit dem Audit und setzt mit SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video selbst um. Eine Garantie für Anfragen oder Aufträge gibt es nicht; Exklusivität, also ein Büro je Gebiet, ist auf Wunsch machbar.

Kann meine Website bei Objekt-Suchen mit den großen Immobilienportalen mithalten?

Darauf zielt die Arbeit nicht. Objekte werden breit über Portale vermarktet; laut einer Auswertung eines großen Portals wurden Ende 2025 rund zwei Drittel der dort angebotenen Eigentumswohnungen in den zehn größten Städten von Maklern inseriert. Deine Website ist der Ort, an dem ein Eigentümer entscheidet, ob er dich beauftragt: Verkäuferseite, Bewertungsangebot, Profil, Referenzen mit Einwilligung. Objektseiten gehören trotzdem auf die Website, mit Pflichtangaben und Makler-Kennzeichnung, weil Eigentümer dort sehen, wie du ein Haus zeigst.

Darf ich mit einer kostenlosen Immobilienbewertung werben?

Ja, wenn du lieferst, was die Überschrift verspricht. Ein Landgericht hat 2022 einem Anbieter untersagt, eine Wertberechnung „in 3 Minuten“ zu versprechen, wenn Nutzer danach keinen Wert bekamen, sondern nur den Hinweis, dass ihre Anfrage an drei Betriebe weitergeleitet wird. Nenn deine Einschätzung nicht Gutachten, wenn kein Gutachter sie erstellt, verlinke beim Formular die Datenschutzerklärung mit Zweck, Empfängern und Speicherdauer, und hol die Einwilligung für spätere Werbung getrennt und ohne vorangekreuztes Kästchen ein. Den Wortlaut prüft dein Anwalt.

Welche Energieangaben müssen auf meine Objektseiten?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, und die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen stehen weiter in § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz). Liegt ein Energieausweis vor, nennt die Anzeige die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. Ob deine eigene Website als kommerzielles Medium zählt, sagt der Normtext nicht ausdrücklich; ich lege die Felder in jeder Objektseiten-Vorlage an, die Rechtsfrage klärst du mit Verband oder Anwalt.

Darf ich „provisionsfrei für Verkäufer“ schreiben?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Verbraucher verkauft werden, begrenzt das Gesetz die Provision des Käufers: Arbeitest du für beide Seiten, zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB); gibst du Kosten an den Käufer weiter, zahlt dein Auftraggeber mindestens genauso viel (§ 656d BGB). Dass der Verkäufer alles zahlt, bleibt erlaubt. Eine Provisionsfreiheit für Verkäufer, die es nicht gab, hat ein Landgericht 2022 als irreführend untersagt; die Berufung war laut Wettbewerbszentrale Stand Ende 2022 anhängig. Nenn die Provision als den vollständigen Satz, den der Kunde tatsächlich zahlt, und lass den Text von Anwalt oder Verband prüfen.

Braucht jede Maklerin in unserem Büro ein eigenes Google-Profil?

Sie darf eines haben. Google zählt Immobilienmakler zu den Berufen, bei denen die einzelne Person ein eigenes Profil bekommen kann, wenn sie am bestätigten Standort zu den angegebenen Zeiten direkt erreichbar ist. Das Büro bekommt ein eigenes Profil, jede Maklerin eines mit ihrem Namen als Titel; Assistenz und Backoffice bekommen keines. Ein zweites Profil je Spezialisierung ist nicht erlaubt, ein Profil für einen Stadtteil ohne eigenes, besetztes Büro ebenso wenig. Eine Garantie für Sichtbarkeit gibt es auch dann nicht.

Darf ich Käufer und Verkäufer nach dem Notartermin per E-Mail um eine Bewertung bitten?

Am sichersten mit Einwilligung. Der Bundesgerichtshof hat 2018 eine Bewertungsbitte per E-Mail als Werbung gewertet, auch wenn dieselbe Mail die Rechnung enthielt; ohne Einwilligung und ohne vorherigen Hinweis auf das Widerspruchsrecht war sie rechtswidrig. Die enge Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG setzt diesen Hinweis schon bei der Erhebung der Adresse voraus. Hol die Einwilligung deshalb bei der Auftragserteilung getrennt ein. Googles Richtlinien verbieten außerdem Anreize, das gezielte Bitten um positive Rezensionen und Druck vor Ort, also kein Tablet beim Notartermin und kein Nachlass auf die Provision.

Muss ich im Exposé-Formular über das Widerrufsrecht belehren?

Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass ein Exposé mit eindeutigem Provisionsverlangen ein Vertragsangebot ist, die Bitte um Besichtigung die Annahme, und dass per E-Mail und Telefon ein Vertrag im Fernabsatz entsteht; ohne Widerrufsbelehrung gab es nach dem Widerruf keine Provision. Nach § 356 BGB beginnt die Widerrufsfrist erst mit der Belehrung, und das Widerrufsrecht erlischt ohne Belehrung spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Kommt der Vertrag per Klick auf eine Schaltfläche zustande, muss sie „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich eindeutig heißen; sonst ist er unwirksam und die Provision weg (BGH, 9. Oktober 2025, I ZR 159/24). Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB bei Verträgen über eine Online-Benutzeroberfläche außerdem einen Widerrufsbutton. Ob er auch für dein Exposé-Formular gilt, ist offen; lass das prüfen. Formular, Schaltfläche und Belehrung gehören deshalb auf die Website, den Wortlaut liefert dein Anwalt oder Verband.

Sind Stadtteilseiten noch sinnvoll?

Nur mit eigener Substanz. Googles Spam-Richtlinien nennen Seiten für einzelne Regionen oder Städte, die Nutzer auf eine Seite schleusen, als Doorway-Missbrauch und massenhaft erzeugte Seiten ohne Mehrwert als Scaled Content Abuse, auch wenn KI sie geschrieben hat. Eine Gebietsseite mit verkauften Objekten, deren Eigentümer zugestimmt haben, einem Marktkommentar mit Quelle und der zuständigen Maklerin ist etwas anderes. Für Orte, in denen du noch nichts verkauft hast, gibt es keine Seite.

Werde ich mit SEO in KI-Antworten genannt?

Versprechen kann das niemand. Google schreibt in seiner Dokumentation zu KI-Funktionen, dass es keine zusätzlichen Anforderungen und keine besonderen Optimierungen gibt; Voraussetzung ist, dass eine Seite indexiert ist und mit Snippet in der Suche erscheinen darf. Die Grundlagen sind also dieselben: eindeutige Angaben zu Leistungen, Gebiet, Provision und Ansprechpartnern auf der eigenen Website und ein widerspruchsfreies Profil. Eine Garantie, genannt zu werden, gibt es nicht.

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