Branche · Psychotherapie, Heilpraktik, Ergotherapie und Logopädie

SEO für Therapeuten und Heilpraktiker: Die Antworten, die vor dem ersten Anruf stehen

SEO für Therapeuten heißt, dass deine Website und dein Google-Profil die Fragen beantworten, die jemand vor dem ersten Anruf klären will: was du bist, wer die Sitzungen zahlt, wann ein Platz frei ist und wie diskret der Kontakt bleibt. Welche Antworten du geben darfst, legt dein Titel fest: Approbation, Heilpraktikererlaubnis oder Heilmittelberuf. Erst danach kommen Seiten zu Verfahren und Schwerpunkten, und die beschreiben, statt zu versprechen. Als SEO-Audit ab 600 €, zum Stundensatz 50 € oder in der Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Psychotherapeutin“ darf sich nur nennen, wer approbiert ist; für die auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis gibt es keine gesetzlich festgelegte Bezeichnung. Der richtige Titel steht im Seitentitel, im Google-Profil und im Impressum.
  • Kostenerstattung über die gesetzliche Kasse kommt bei Psychotherapie nur für approbierte Psychotherapeuten mit Fachkunde infrage. Eine Heilpraktiker-Kostenseite kommt ohne dieses Wort aus.
  • Annahmestatus, Warteliste und Telefonzeiten gehören sichtbar auf die Startseite, sonst bringt Sichtbarkeit vor allem Absagen. Verfahrens- und Schwerpunktseiten nennen Ablauf und Qualifikation, keine Wirkung und keinen sicheren Erfolg.
  • Ich mache SEO, also Website und Google-Profil, keine Anzeigen und keine Portale. Eine Therapiepraxis als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht; Garantien gibt es nicht. Physiotherapie-Praxen finden ihre eigene Seite unter SEO für Physiotherapeuten.
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Psychotherapeutin, Heilpraktiker für Psychotherapie oder Heilpraktikerin: Dein Titel legt fest, was die Kostenseite sagen darf

Die Kostenseite ist auf vielen Praxis-Websites die wichtigste Seite und die, die am häufigsten etwas Falsches behauptet. Wer zum ersten Mal Hilfe sucht, will nicht am Telefon fragen müssen, ob du einen Kassensitz hast und was eine Sitzung kostet. Was auf dieser Seite stehen darf, entscheidet dein Titel.

Wer Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, braucht nach § 1 PsychThG die Approbation; das Gesetz grenzt Psychotherapie zugleich von der Aufarbeitung sozialer Konflikte und anderen Zwecken außerhalb der Heilkunde ab, und dort beginnt SEO für Coaches. Heilkunde ohne Approbation braucht nach § 1 HeilprG eine Erlaubnis; das Bundesverwaltungsgericht hat 1993 entschieden, dass eine auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis zulässig ist (BVerwG, 3 C 34.90). Eine gesetzlich festgelegte Bezeichnung gibt es für diese Erlaubnis nicht; verbreitet ist „Heilpraktiker für Psychotherapie“, und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat 2011 in einem Beschluss erhebliche Zweifel geäußert, dass diese Bezeichnung gegen das Heilpraktikergesetz verstößt. Welche Bezeichnung dein Gesundheitsamt empfiehlt, klärst du dort; „Psychotherapeut“ allein bleibt der Approbation vorbehalten, und irreführende Angaben zur eigenen Qualifikation verbieten § 3 HWG und § 5 UWG. „Psychologin“ hat laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages keine gesetzliche Definition, irreführend kann das Wort trotzdem sein; auf die Teamseite kommt nur, was der Abschluss hergibt.

Aus dem Titel folgt der Zahlungsweg. Mit Kassensitz zahlt die Kasse, der Erstkontakt läuft über die psychotherapeutische Sprechstunde, und die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt nach § 75 Abs. 1a SGB V einen Sprechstundentermin, auf den man höchstens vier Wochen wartet. In der Privatpraxis zahlen Klienten selbst oder über ihre private Versicherung je nach Tarif. Kostenerstattung durch die gesetzliche Kasse nach § 13 Abs. 3 SGB V ist für Psychotherapie nur möglich, wenn die Behandlerin die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllt, also Approbation und Fachkundenachweis in einem vom G-BA anerkannten Verfahren (abgeschlossene Weiterbildung oder, bei Approbation nach altem Recht, vertiefte Ausbildung), und die Kasse rechtzeitig keinen Behandlungsplatz anbieten konnte. Für Heilpraktiker gibt es diesen Weg nach dem Wortlaut nicht; ihre Kostenseite kommt ohne das Wort „Kostenerstattung“ aus und sagt, dass Klienten selbst zahlen und ihre private Versicherung fragen. Wie der Antrag auf Kostenerstattung läuft, erklärt die Patienteninformation deiner Kammer; dorthin verlinkst du, statt es selbst zu erklären.

Für die Website heißt das: Der Titel steht exakt so im Seitentitel, in der Überschrift, im Google-Profil und im Impressum. Die Kostenseite nennt die Wege, die zu deinem Titel passen, und bei Selbstzahlerhonoraren den Betrag, den die Klientin je Sitzung zahlt. Diese Texte schreibe ich als SEO-Texte auf Grundlage deiner Angaben; Freigabe und Prüfung mit Kammer oder Anwalt bleiben bei dir.

Weiche vom Titel zum Zahlungsweg: Was die Kostenseite einer Therapiepraxis sagen darf Verzweigungsdiagramm mit einem Startknoten oben und vier untereinander gestapelten Ästen. Startknoten: Welcher Titel steht auf deinem Praxisschild? Ast 1: Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Kassensitz, Approbation nach Paragraf 1 PsychThG; Zahlung durch die gesetzliche Kasse; Erstkontakt über die psychotherapeutische Sprechstunde, die Terminservicestelle vermittelt nach Paragraf 75 Absatz 1a SGB V; Website: Annahmestatus, Hinweis auf die Terminservicestelle, Sprechstundenzeiten. Ast 2: Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Privatpraxis, Approbation; Zahlung selbst oder über die private Versicherung je nach Tarif, Kostenerstattung der gesetzlichen Kasse nur unter den Voraussetzungen von Paragraf 13 Absatz 3 und Paragraf 95c SGB V; Website: Kostenseite mit allen Wegen, ohne Zusagen. Ast 3: Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie, auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis nach Paragraf 1 HeilprG; Zahlung selbst oder über die private Versicherung je nach Tarif, keine Kostenerstattung der gesetzlichen Kasse für Psychotherapie; Website: Titel nie Psychotherapeutin allein, Kostenseite ohne das Wort Kostenerstattung. Ast 4: Ergotherapeutin oder Logopädin, Erlaubnis nach Paragraf 1 ErgThG oder LogopG; Zahlung über Verordnung, in der Ergotherapie auch Blankoverordnung seit 2024, oder selbst; Website: Leistungsseiten je Bereich mit Verordnungshinweis; Physiotherapie hat eine eigene Seite. Fußleiste: Für alle gilt: keine Heilversprechen nach Paragraf 3 HWG, Schweigepflicht und Datenschutz ab der ersten Anfrage. Vom Titel zum Zahlungsweg Was die Kostenseite deiner Praxis sagen darf, hängt am Praxisschild, nicht am Marketing. Welcher Titel steht auf deinem Praxisschild? Psychotherapeut/in mit Kassensitz Approbation (§ 1 PsychThG) Kassenzulassung (Kassensitz) Ast 1 von 4 Zahlung: gesetzliche Kasse Erstkontakt: psychotherapeutische Sprechstunde; Terminservicestelle vermittelt (§ 75 Abs. 1a SGB V) Website Annahmestatus mit Stand, Hinweis auf die Terminservicestelle, Sprechstundenzeiten Psychotherapeut/in in Privatpraxis Approbation (§ 1 PsychThG) ohne Kassensitz Ast 2 von 4 Zahlung: selbst · private Versicherung je nach Tarif Kostenerstattung der gesetzlichen Kasse nur unter Voraussetzungen (§ 13 Abs. 3 und § 95c SGB V) Website Kostenseite mit allen Wegen, Honorar je Sitzung, Antragsweg: Link zur Kammer, keine Zusagen Heilpraktiker/in für Psychotherapie beschränkte Erlaubnis (§ 1 HeilprG, BVerwG 1993) Ast 3 von 4 Zahlung: selbst · private Versicherung je nach Tarif keine Kostenerstattung der gesetzlichen Kasse für Psychotherapie (§ 13 Abs. 3 mit § 95c SGB V) Website Titel nie „Psychotherapeut/in“ allein; Kostenseite ohne das Wort „Kostenerstattung“ Ergotherapeut/in Logopäde/Logopädin Erlaubnis (§ 1 ErgThG, § 1 LogopG) Ast 4 von 4 · Physiotherapie: eigene Seite Zahlung: Verordnung oder selbst Ergotherapie: auch Blankoverordnung seit April 2024 Logopädie: Verordnung Website Leistungsseiten je Bereich, Verordnungshinweis, Annahmestatus Für alle gilt: keine Heilversprechen (§ 3 HWG) · Schweigepflicht und Datenschutz ab der ersten Anfrage § 1 PsychThG · § 1 HeilprG · §§ 13, 75, 95c SGB V · § 1 ErgThG · § 1 LogopG · § 3 HWG · vereinfacht, keine Rechts- oder Abrechnungsberatung viktorpasztor.de
Vereinfachte Darstellung, keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Was in deiner Praxis gilt, hängt von Erlaubnis, Zulassung, Kammer und Versicherung der Klientin ab.

Warteliste, freie Plätze, Termine per Video: Was auf die Startseite gehört, bevor jemand schreibt

Die ehrlichste Zeile auf einer Therapie-Website ist der Annahmestatus. Nach einer Auswertung der Bundespsychotherapeutenkammer mit Abrechnungsdaten gesetzlich Versicherter aus dem Jahr 2019 vergingen zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn im Schnitt rund 142 Tage. Eine Startseite, die mit Stand und Datum sagt, ob du aufnimmst und wie lang die Warteliste ungefähr ist, erspart beiden Seiten das Telefonat, das mit „leider nicht“ endet. Eine Kassenpraxis mit voller Liste verweist dazu auf die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung; das ist hilfreicher als ein Formular, das Anfragen sammelt, die du absagen musst.

Lies deine Startseite wie jemand, der zum ersten Mal Hilfe sucht: Steht dort, ob du einen Kassensitz hast? Ob du gerade aufnimmst? Wann jemand ans Telefon geht? Die Öffnungszeiten im Google-Profil sind die Zeiten, zu denen du wirklich erreichbar bist, nicht die Sitzungszeiten; eine Praxis, die nur mittwochs zwischen 12 und 13 Uhr abhebt, schreibt genau das hin, dazu den Weg, auf dem eine Anfrage am besten ankommt.

Termine per Video sind ein eigener Fall. Die Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer erlaubt in § 5a Psychotherapie über Kommunikationsmedien nur, wenn persönlicher Kontakt nicht erforderlich ist, Eingangsdiagnostik und Indikation nicht ausschließlich medial erfolgen und bei Bedarf zeitnah ein persönlicher Termin möglich ist; maßgeblich ist die Berufsordnung deiner Landeskammer. Für die Werbung kommt § 9 HWG dazu; der Bundesgerichtshof hat 2021 allgemeine Werbung für eine umfassende Fernbehandlung als unzulässig eingestuft, erlaubt ist sie nur, wo nach anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Kontakt nötig ist (I ZR 146/20). Ob sich die Ausnahme, die von ärztlichem Kontakt spricht, auf Psychotherapeuten und Heilpraktiker übertragen lässt, ist offen. Eine Seite „Termine per Video“ beschreibt deshalb, wann Video bei dir möglich ist und wann nicht; sie wirbt nicht mit „Therapie komplett online“. Was stehen bleibt, prüft Kammer oder Anwalt.

Therapieraum mit zwei gemusterten Sesseln, kleinem Tisch mit Orchidee und großem Meeresbild an der Wand
Wer zum ersten Mal anfragt, will vorher wissen, wer hier behandelt, wer zahlt und ob gerade ein Platz frei ist. Symbolbild.

Schick mir bei der Buchung den Link zu deiner Startseite. Ich lese sie vor dem Termin wie jemand, der zum ersten Mal Hilfe sucht, und sage dir, welche der vier Fragen sie beantwortet und welche nicht. 30 Minuten per Video, kostenlos.

→ Startseite gegenlesen lassen

Eine Seite je Verfahren und Schwerpunkt, mit Qualifikation und ohne Erfolgsversprechen

Erst wenn die Startseite die vier Fragen beantwortet, lohnen sich Seiten zu Verfahren und Schwerpunkten, und die beschreiben, was in den Sitzungen passiert, nicht, was dabei herauskommt: Ablauf vom Erstgespräch bis zum Ende, übliche Dauer und Frequenz, wer behandelt und mit welchem Abschluss. Diagnosen dürfen als Suchwort vorkommen, weil Menschen so suchen; das Problem ist das Versprechen dahinter. § 3 HWG verbietet, einem Verfahren eine Wirksamkeit beizulegen, die es nicht hat, und den Eindruck, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden.

Für Approbierte setzt die Muster-Berufsordnung in § 2 zwei Grenzen: Ein Verfahren darf als Zusatz zur Berufsbezeichnung nur stehen, wenn es Gegenstand der vertieften Ausbildung oder der Approbation war, und ein „Tätigkeitsschwerpunkt“ setzt nachhaltige Tätigkeit voraus und muss genau so gekennzeichnet werden. Die Seite heißt also „Tätigkeitsschwerpunkt Angststörungen“, nicht „Angstspezialistin“. Für Methoden mit umstrittener Wirkung hat das Oberlandesgericht Hamm 2014 am Beispiel der Kinesiologie entschieden, dass die Werbung auf die wissenschaftliche Gegenmeinung hinweisen muss und der Werbende beweisen muss, dass seine Aussagen gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (4 U 57/13). Ob eine Methode wirkt, beurteile ich nicht; welche Sätze stehen bleiben, entscheidet Verband oder Anwalt.

Eine Grenze gilt für bestimmte Schwerpunkte unabhängig vom Titel. Nach § 12 Abs. 2 HWG darf sich Werbung für Behandlungen außerhalb der Fachkreise nicht auf die Krankheiten der Anlage beziehen:

  • Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
  • bösartige Neubildungen,
  • krankhafte Komplikationen von Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett,
  • meldepflichtige Infektionskrankheiten.

Depression, Angst und Trauma stehen nicht in der Anlage; dort gilt § 3. Schwerpunktseiten zu Alkoholabhängigkeit, Spielsucht, psychoonkologischer Begleitung oder Wochenbettdepression berühren die Anlage dagegen. Ob eine sachliche Information einer approbierten Therapeutin darunter fällt, ist nach meiner Lesart nicht entschieden, ein Urteil dazu habe ich nicht gefunden; solche Seiten baue ich erst nach Freigabe durch Kammer oder Anwalt. Raucherentwöhnung ist durch die Nikotin-Ausnahme nicht von § 12 erfasst, „rauchfrei in einer Sitzung“ wäre trotzdem ein Erfolgsversprechen nach § 3. Ein Ratgebertext bekommt die Autorin mit Namen, korrektem Titel und Stand, weil Google laut seiner Dokumentation zu hilfreichen Inhalten Autorenangaben empfiehlt und bei Gesundheitsthemen Erfahrung, Fachwissen und Vertrauenswürdigkeit noch stärker gewichtet, ohne das einen eigenen Rankingfaktor zu nennen. Struktur und Technik dieser Seiten stehen unter OnPage-Optimierung.

Klientenstimmen, Bewertungen, Fallbeispiele: Die Schweigepflicht beginnt mit der ersten Anfrage

Schon die Bestätigung, dass jemand Klient war, gibt etwas preis. Die Muster-Berufsordnung nennt in § 8 ausdrücklich die Behandlungsverhältnisse als Gegenstand der Schweigepflicht, nicht nur das, was in den Sitzungen gesagt wird. Für approbierte Psychotherapeutinnen und für Berufe mit staatlich geregelter Ausbildung ist die Schweigepflicht nach § 203 StGB strafbewehrt; Heilpraktiker nennt der Paragraf nicht, für sie gilt jedenfalls der Schutz von Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Für die Website macht das keinen Unterschied.

Die Antwort auf eine Google-Bewertung nennt deshalb keinen Namen, keinen Anlass und bestätigt nicht, dass die Person bei dir war, auch wenn die Bewertung selbst davon erzählt. Die hessische Datenschutzaufsicht hat laut Hessischem Ärzteblatt für 2024 zwei Arztpraxen mit Bußgeldern von 3.700 € und 3.300 € belegt, weil sie in Antworten Patientennamen und Behandlungsdaten genannt hatten. Ein Satz wie „Zu Behandlungen äußere ich mich grundsätzlich nicht öffentlich, Sie erreichen mich telefonisch“ sagt alles Nötige. Um Bewertungen bitte ich in einer Therapiepraxis nicht aktiv; Googles Richtlinien für Rezensionen verbieten ohnehin Anreize und das gezielte Bitten um positive Bewertungen, und eine Zufriedenheitsmail ist laut Bundesgerichtshof Werbung, die nach den Wertungen des § 7 UWG in der Regel eine Einwilligung braucht. Einen Link zum Profil bereitzustellen ist laut Google-Hilfe erlaubt.

Klientenstimmen auf der Website sind nach § 11 Abs. 1 HWG nur verboten, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind; Krankengeschichten zusätzlich, wenn sie zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten können. Die Schweigepflicht ist die engere Grenze: „Frau M. kam mit Panikattacken zu mir“ ist Krankengeschichte und Behandlungsverhältnis zugleich, und die Muster-Berufsordnung erlaubt anonymisierte Angaben nur für kollegiale Beratung, Intervision, Supervision, Forschung und Lehre, nicht für Werbung. Wer zeigen will, wie eine Therapie abläuft, nimmt ein konstruiertes Beispiel, kennzeichnet es als solches und lässt den Erfolg am Ende weg. Zeigst du Bewertungen auf der Website, verlangt § 5b UWG die Angabe, ob und wie du ihre Echtheit sicherstellst.

Das Google-Profil einer Therapiepraxis: Praxisschild, Adresse, Kategorie

Der Profilname ist das Praxisschild, nichts weiter. Die Muster-Berufsordnung regelt in § 23, was auf dem Schild steht, und macht andere Bezeichnungen als „Praxis“ oder „Berufsausübungsgemeinschaft“ genehmigungspflichtig; Googles Richtlinien für Unternehmensprofile verlangen den Namen ohne Zusätze. „Praxis für Psychotherapie Muster – Angst & Trauma Berlin“ verstößt gegen Googles Regeln und ist nach der Berufsordnung zumindest fraglich; „Praxis für Psychotherapie Muster“ ist richtig. Google nennt unter anderem Ärzte, Zahnärzte und Anwälte als Berufe mit eigenem Praktikerprofil, Therapeuten stehen nicht in der Aufzählung; nach meiner Lesart gilt die Regel sinngemäß, und für die Einzelpraxis bleibt es bei einem Profil.

Ein Profil setzt eine Praxis voraus, die man besuchen kann; wer ausschließlich per Video arbeitet und keine Räume hat, bekommt nach den Google-Regeln keins. Bei der Kategorie wählst du die, die deine Tätigkeit am genauesten beschreibt, als Heilpraktikerin für Psychotherapie so, dass kein „Psychotherapeut“-Eindruck entsteht; das ist meine Auslegung der Titelfrage, kein Google-Text. Dazu kommen echte Erreichbarkeitszeiten, der Annahmestatus als Beitrag und eine Beschreibung ohne Wirkungsaussagen. Wer nur Profil und lokale Suche braucht, ist bei der Local-SEO-Beratung richtig; hier geht es um Website und Profil zusammen.

Kontaktformular und Erstanfrage: So wenig fragen wie möglich

Das Formular fragt nach Name, Rückrufnummer oder E-Mail und nach einem Zeitfenster für den Rückruf. Mehr nicht. Ein Pflichtfeld „Anliegen“ zwingt Menschen, Gesundheitsdaten zu tippen, bevor sie dich kennen; stattdessen steht darunter: „Bitte keine Angaben zu Beschwerden im Formular, das klären wir im Erstgespräch.“ Die Datenschutzkonferenz hat 2025 in ihrem Positionspapier zu Terminverwaltungsdiensten für Heilberufspraxen denselben Maßstab gesetzt: nur die Daten, die der Termin braucht, Erinnerungen nur mit Einwilligung, immer ein zweiter Weg neben der Online-Buchung. Ob Heilpraktikerpraxen mitgemeint sind, sagt das Papier nicht; Art. 9 DSGVO gilt ohnehin.

Tracking und Cookies brauchen nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, soweit sie nicht unbedingt erforderlich sind. Ich werte deshalb nur mit Einwilligung aus, und dann je Seite, nicht je Person. Öffne dein Formular und zähl die Pflichtfelder; sind es mehr als drei, ist es zu viel. Text und Feldauswahl baue ich; Formulartechnik, Datenschutzerklärung und Verträge liefern Anbieter und Anwalt.

Ergotherapie, Logopädie, Osteopathie: Was hier anders ist

In der Ergotherapie und Logopädie stellt die erste Frage nicht die Klientin, sondern die verordnende Ärztin, in der Ergotherapie auch die Psychotherapeutin. Die Berufsbezeichnungen sind nach § 1 ErgThG und § 1 LogopG erlaubnispflichtig, die Behandlung läuft als Heilmittel auf Verordnung, und in der Ergotherapie gibt es laut PraxisInfo der Kassenärztlichen Bundesvereinigung seit April 2024 die Blankoverordnung, bei der die Praxis Umfang und Frequenz selbst festlegt. Die Website bekommt deshalb Leistungsseiten je Bereich, die sagen, welche Verordnungen ihr annehmt, ob gerade Plätze frei sind und wie der erste Termin abläuft; die Kostenfrage bleibt nur für Selbstzahler. Schweigepflicht nach § 203 StGB und Heilmittelwerbegesetz gelten für beide Berufe.

Osteopathie ist Heilkunde und darf nur mit Heilpraktikererlaubnis oder ärztlicher Approbation angeboten und beworben werden; das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das 2015 für einen Physiotherapeuten entschieden (I-20 U 236/13). Mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis steht die Leistung bei dir, sonst nicht. Alles, was Physiotherapie-Praxen betrifft, steht unter SEO für Physiotherapeuten; diese Seite wiederholt das nicht.

Für eine Einzelpraxis reicht oft ein Audit: Wann eine Betreuung sinnvoll ist

Eine Kassenpraxis mit voller Warteliste braucht meist nur eine ehrliche Startseite; dafür reichen das SEO-Audit ab 600 € oder SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket. Eine Privatpraxis oder eine Heilpraktikerin allein beginnt mit dem Audit: Ich prüfe Titel, Kostenseite, Annahmestatus, Profil, Formular und Technik auf dem Handy und schreibe auf, was fehlt und in welcher Reihenfolge; umsetzen kannst du selbst, im Coaching, in dem wir live gemeinsam an deiner Seite arbeiten, oder zum Stundensatz 50 € durch mich. Eine Praxis mit mehreren Behandlerinnen, mehreren Schwerpunkten, Video-Angebot, zweitem Standort oder einem Ergo- oder Logo-Team nimmt die Betreuung ab 500 € / Monat, monatlich kündbar: Profil, alle Seitentypen von oben, strukturierte Daten, Technik, auf Wunsch Begleitung bei Relaunch oder Umzug der Website, und ein Bericht im Monat in Alltagssprache. Exklusivität, etwa eine Praxis je Ort und Schwerpunkt, ist auf Wunsch machbar. Online-Marketing für Therapeuten heißt bei mir SEO; Anzeigen, Social Media und Portale betreue ich nicht.

Die Rechnung in Sitzungen, mit frei gewählten Beträgen, weil ich keine Quelle zu üblichen Honoraren habe: Angenommen, eine Selbstzahler-Sitzung kostet in deiner Praxis 100 €. Dann entspricht die Betreuung fünf Sitzungen im Monat, das Audit einmalig sechs Sitzungen, eine Stunde Umsetzung oder Coaching einer halben Sitzung. Die Zeit-Seite, ebenfalls frei gewählt: Wenn fünf Anfragen pro Woche nicht passen und jede zehn Minuten am Telefon kostet, sind das 50 Minuten in der Woche, etwa eine Sitzungslänge; eine Kostenseite spart diese Zeit nur, wenn sie gelesen wird. Zählen dürfen nur zusätzliche, passende Anfragen, Honorar ist nicht Gewinn, und wie viele Sitzungen ein neuer Klient bringt, rechne ich nicht aus.

Eine Therapiepraxis als veröffentlichte Fallstudie habe ich noch nicht. Mitgebracht habe ich über 15 Jahre digitales Marketing, Local SEO als Schwerpunkt, Relaunches und Migrationen. Bei dir bleiben die fachlichen Inhalte und die Freigabe jedes Textes, die Prüfung mit Kammer, Verband oder Anwalt, Datenschutzerklärung und Verträge, die Antworten auf Bewertungen und deine Honorare. Rechtstexte schreibe ich nicht, Rechts- oder medizinische Beratung gebe ich nicht; Texte entstehen ohne Heilversprechen, die rechtliche Freigabe bleibt bei dir. Wer ich bin, steht unter über mich; wie sich SEO-Preise allgemein zusammensetzen, unter SEO-Kosten.

Die Antwort auf die Kostenfrage, bevor du anrufen musst.

ab 500 € / Monat
SEO-Audit ab 600 € · Stundensatz 50 € · Betreuung monatlich kündbar · Erstgespräch kostenlos, 30 Minuten per Video · mehr zu SEO-Kosten

Für die Einzelpraxis meist das Audit, danach SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket. Für die Praxis mit mehreren Behandlerinnen, Schwerpunkten, Video-Angebot oder zweitem Standort die Betreuung. Komplett remote, Antwort werktags in 24 h. Keine Garantie für Rankings, Anfragen oder Klienten.

Häufige Fragen zu SEO für Therapeuten und Heilpraktiker

Lohnt sich SEO für eine Psychotherapeutin mit Kassensitz?

Meist nicht, solange die Warteliste voll ist. Sichtbarkeit für „Psychotherapie“ plus Stadt bringt dann Anfragen, die du absagen musst. Sinnvoll ist eine Startseite, die den Annahmestatus mit Datum nennt und auf die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung verweist, die nach § 75 Abs. 1a SGB V einen Sprechstundentermin vermittelt, auf den man höchstens vier Wochen wartet. Dafür reicht das SEO-Audit ab 600 € oder SEO-Coaching zum Stundensatz 50 €. Anders sieht es aus, wenn du Privatleistungen, Supervision oder Gruppenangebote hast, für die Plätze frei sind.

Darf ich mich als Heilpraktiker für Psychotherapie „Psychotherapeut“ nennen?

Nein. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ ist nach § 1 PsychThG der Approbation vorbehalten, auf der Website, im Google-Profil und im Seitentitel. Für die auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis gibt es keine gesetzlich festgelegte Bezeichnung; verbreitet ist „Heilpraktiker für Psychotherapie“, und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat 2011 in einem Beschluss erhebliche Zweifel geäußert, dass diese Bezeichnung gegen das Heilpraktikergesetz verstößt. Welche Bezeichnung dein Gesundheitsamt empfiehlt, klärst du dort; ich übernehme sie dann überall gleich.

Kann ich als Heilpraktikerin „Kostenerstattung“ auf meine Website schreiben?

Für die gesetzliche Kasse nicht. Nach § 13 Abs. 3 SGB V sind selbstbeschaffte psychotherapeutische Leistungen nur erstattungsfähig, wenn die Behandlerin die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllt, also Approbation und Fachkunde in einem anerkannten Verfahren. Eine Heilpraktiker-Kostenseite sagt deshalb, dass Klienten selbst zahlen und bei einer privaten Versicherung je nach Tarif nachfragen können. Wie oft private Tarife erstatten, weiß ich nicht und schreibe es nicht.

Welche Schwerpunkte darf ich auf der Website nicht bewerben?

Nach § 12 Abs. 2 HWG darf sich Werbung für Behandlungen außerhalb der Fachkreise nicht auf die Krankheiten der Anlage beziehen: Suchtkrankheiten außer Nikotinabhängigkeit, bösartige Neubildungen, krankhafte Komplikationen von Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett sowie meldepflichtige Infektionskrankheiten. Seiten zu Alkoholabhängigkeit, Spielsucht, psychoonkologischer Begleitung oder Wochenbettdepression lässt du deshalb vorher von Kammer oder Anwalt prüfen. Depression, Angst und Trauma stehen nicht in der Anlage; dort gilt § 3 HWG, also keine Wirkung und kein sicherer Erfolg. Approbierte kennzeichnen Schwerpunkte zusätzlich als „Tätigkeitsschwerpunkt“, wie es die Berufsordnung verlangt.

Darf ich Therapie per Video auf meiner Website bewerben?

Beschreiben ja, pauschal bewerben nicht. Die Muster-Berufsordnung erlaubt in § 5a Psychotherapie über Kommunikationsmedien nur, wenn persönlicher Kontakt nicht erforderlich ist und Eingangsdiagnostik und Indikation nicht ausschließlich medial erfolgen. § 9 HWG verbietet Werbung für Fernbehandlung, soweit nach anerkannten fachlichen Standards persönlicher Kontakt nötig ist; der Bundesgerichtshof hat 2021 allgemeine Werbung für eine umfassende Fernbehandlung als unzulässig eingestuft. Ob die Ausnahme für Psychotherapeuten und Heilpraktiker genauso gilt, ist offen. Eine Seite „Termine per Video“ erklärt, wann Video bei dir möglich ist und wann nicht; „Therapie komplett online“ steht dort nicht.

Darf ich Klientenstimmen oder Google-Bewertungen auf der Website zeigen?

§ 11 Abs. 1 HWG verbietet Dank- und Empfehlungsschreiben außerhalb der Fachkreise nur, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. Die engere Grenze ist die Schweigepflicht: Eine Klientenstimme bestätigt ein Behandlungsverhältnis, und das ist nach der Muster-Berufsordnung geschützt. Ich rate deshalb von Klientenstimmen ab und empfehle keine aktive Bewertungsbitte in der Therapie; einen Link zum Profil bereitzustellen ist nach Googles Hilfe erlaubt. Zeigst du Bewertungen, verlangt § 5b UWG die Angabe, ob und wie du ihre Echtheit sicherstellst.

Wie antworte ich auf eine negative Google-Bewertung?

Ohne Namen, ohne Anlass und ohne zu bestätigen, dass die Person bei dir in Behandlung war, auch wenn die Bewertung das selbst erzählt. Die hessische Datenschutzaufsicht hat für 2024 zwei Arztpraxen mit Bußgeldern von 3.700 € und 3.300 € belegt, weil sie in Antworten Patientennamen und Behandlungsdaten genannt hatten. Eine Antwort dankt für die Rückmeldung, erklärt, dass du dich zu Behandlungen grundsätzlich nicht öffentlich äußerst, und bietet ein Telefonat an. Die Antwort schreibst du; ich bereite den Wortlaut vor.

Machst du auch Google Ads oder Social Media für Therapeuten?

Nein. Ich mache SEO, also die Website und das Google-Unternehmensprofil deiner Praxis. Anzeigen (SEA), Social Media und die Pflege von Portalprofilen betreue ich nicht. Wenn du Online-Marketing für deine Praxis suchst, bekommst du bei mir den Teil, der über die Suche läuft, und eine ehrliche Einschätzung, ob er für deine Praxis reicht.

Gibt es ein SEO-Tool für Therapeuten, das ich selbst nutzen kann?

Ein Abo verkaufe ich nicht, und für eine Einzelpraxis braucht es auch keins. Das wichtigste Werkzeug ist die kostenlose Google Search Console, die zeigt, mit welchen Suchanfragen deine Seiten gefunden werden. Wie du sie einrichtest und liest, zeige ich im SEO-Coaching zum Stundensatz 50 € per Video, ohne Paket; die Arbeit danach findet an Website und Profil statt, nicht in einem Tool.

Gilt das auch für Ergotherapie, Logopädie und Osteopathie?

Für Ergotherapie und Logopädie ja, mit anderem Erstkontakt: Die Behandlung läuft auf Verordnung, in der Ergotherapie seit April 2024 auch als Blankoverordnung, deshalb bekommen die Leistungsseiten je Bereich einen Verordnungshinweis und den Annahmestatus. Osteopathie ist Heilkunde und darf nur mit Heilpraktikererlaubnis oder ärztlicher Approbation angeboten werden, so das Oberlandesgericht Düsseldorf 2015. Physiotherapie-Praxen haben eine eigene Seite, dort stehen auch Blankoverordnung Schulter, Kurse und Karriereseite.

Schick mir den Link zu deiner Praxis-Website: Ich schaue, welche der vier Fragen sie schon beantwortet

Was du bist, wer zahlt, wann Platz ist, wie diskret der Kontakt bleibt: In 30 Minuten per Video gehen wir Startseite, Kostenseite und Google-Profil durch, und du gehst mit einer Liste raus, die du selbst abarbeiten kannst. Kostenlos, komplett remote, Antwort werktags in 24 h.

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